Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung möge die anliegende Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Wrixum beschließen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung (Bericht vom 28.06.2022) wurde seitens der
Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland bemängelt, dass Satzungen
teilweise weder die vollständige Ermächtigungsgrundlage im Rubrum benennen noch
dem Zitiergebot vollumfänglich entsprechen.
Ferner sind die Datenschutzregelungen in den Satzungen an geltendes Recht
in der Form anzupassen, dass diese den Grundsätzen des Artikels 5 DS-GVO
(Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) entsprechen.
Die genannten Verstöße können zur Rechtswidrigkeit und folglich zur
Unwirksamkeit der Satzungen in ihrer Gesamtheit führen bzw. unzureichende
datenschutzrechtliche Bestimmungen die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigen, die
Datenverarbeitung aufgrund der fehlenden oder nicht hinreichend bestimmten
Datenschutzregelungen in den Satzungen zu untersagen.
Aus den besagten Gründen wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung
in der Gemeinde Wrixum in der Fassung vom 04.09.1986 überarbeitet.
Der Entwurf über die
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung wurde in der 3. Sitzung der
Gemeindevertretung am 11.09.2023 einstimmig beschlossen.
Es wurde aber der
Wunsch geäußert, den Regelungsgehalt des § 33 Straßen- und Wegegesetz in
geeigneter Form (als Verweis) in den Satzungstext einfließen zu lassen, um auch
diesbezüglich auf bestehende Anliegerpflichten hinweisen und mögliche
Rechtsunsicherheiten dahingehend auszuräumen. Aus diesem Grunde wurde die
ursprünglich beschlossene Satzung weder verkündet noch veröffentlicht.
Die
Gemeindevertretung möge daher über die Ergänzungsvorlage und dem beigefügten
Satzungsentwurf erneut befinden.
Finanzierung:
./.
Anlagen:
Entwurf über die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung