Betreff
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wrixum
Vorlage
Wri/000145/1
Art
Beschlussvorlage Wrixum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung möge die anliegende Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wrixum beschließen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der Ordnungsprüfung (Bericht vom 28.06.2022) wurde seitens der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Nordfriesland bemängelt, dass Satzungen teilweise weder die vollständige Ermächtigungsgrundlage im Rubrum benennen noch dem Zitiergebot vollumfänglich entsprechen.

 

Ferner sind die Datenschutzregelungen in den Satzungen an geltendes Recht in der Form anzupassen, dass diese den Grundsätzen des Artikels 5 DS-GVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) entsprechen.

 

Die genannten Verstöße können zur Rechtswidrigkeit und folglich zur Unwirksamkeit der Satzungen in ihrer Gesamtheit führen bzw. unzureichende datenschutzrechtliche Bestimmungen die Aufsichtsbehörde dazu ermächtigen, die Datenverarbeitung aufgrund der fehlenden oder nicht hinreichend bestimmten Datenschutzregelungen in den Satzungen zu untersagen.

 

Aus den besagten Gründen wurde auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wrixum in der Fassung vom 04.09.1986 überarbeitet.

 

Der Entwurf über die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung wurde in der 3. Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2023 einstimmig beschlossen.

Es wurde aber der Wunsch geäußert, den Regelungsgehalt des § 33 Straßen- und Wegegesetz in geeigneter Form (als Verweis) in den Satzungstext einfließen zu lassen, um auch diesbezüglich auf bestehende Anliegerpflichten hinweisen und mögliche Rechtsunsicherheiten dahingehend auszuräumen. Aus diesem Grunde wurde die ursprünglich beschlossene Satzung weder verkündet noch veröffentlicht.

 

Die Gemeindevertretung möge daher über die Ergänzungsvorlage und dem beigefügten Satzungsentwurf erneut befinden.

 

Finanzierung:

 

./.

 

Anlagen:

 

Entwurf über die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung