Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Geschäftsführung des Landschaftszweckverbandes Föhr durch das Amt Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000450
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Geschäftsführung des Landschaftszweckverbands Föhr durch das Amt Föhr-Amrum.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinden der Insel Föhr beschlossen im Jahr 2021 die Gründung des Zweckverbands „Landschaftszweckverband Föhr“ zum 01.01.2022.

 

Im Rahmen ihrer ersten Sitzung verabschiedete die Verbandsversammlung am 24.02.2022 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Geschäftsführung des Zweckverbands durch das Amt Föhr-Amrum. Der Amtsausschuss stimmte am 03.03.2022 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu (Vorlage Amt/000375).

 

Aufgrund eines Formfehlers im Genehmigungsverfahren der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung des Zweckverbands konnte die Gründung des Landschaftszweckverbands Föhr im Jahr 2022 jedoch nicht rechtskräftig abgeschlossen werden. Somit trat auch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Geschäftsführung des Zweckverbands nicht in Kraft.

 

Die Gemeinden verständigten sich im Juli 2023 auf einen neuen Anlauf zur Gründung des Zweckverbands. Dabei sollten von Beginn an auch die nicht gemeindlichen insularen Institutionen, die seit dem ersten Gründungsverfahren Interesse an einer Mitgliedschaft im Zweckverband bekundet hatten, als Gründungsmitglieder eingebunden werden. Diese sind die BUND-Inselgruppe Föhr-Amrum, der Deich- und Sielverband "Föhr", der Flora, Fauna, Wild Föhr e.V., der Forstbetriebsverband Föhr, der Schutzstation Wattenmeer e.V. sowie der Wasserbeschaffungsverband Föhr.

 

Die (Neu-)Gründung des Landschaftszweckverbands Föhr erfolgte am 07.02.2024. Da der Zweckverband gemäß § 11 der Verbandssatzung über keine eigene Verwaltung verfügt und die Verwaltungsgeschäfte sowie die Aufgaben der Finanzbuchhaltung durch das Amt Föhr-Amrum wahrgenommen werden, ist es erforderlich, dass der Zweckverband – wie bereits im Rahmen der ersten Gründung im Jahr 2022 – mit dem Amt Föhr-Amrum einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) schließt.

 

Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag über die Geschäftsführung des Zweckverbands ist als Anlage beigefügt. Der Vertrag entspricht inhaltlich weitgehend der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welche der Amtsausschuss im März 2022 beschlossen hatte. So überträgt der Zweckverband gemäß § 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrags dem Amt Föhr-Amrum alle Verwaltungsgeschäfte. Das Amt Föhr-Amrum führt diese nach den Vorschriften der Verbandssatzung und stellt alle hierfür erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen zur Verfügung. 

 

Nach § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrags erhält das Amt Föhr-Amrum als Entschädigung für die Verwaltungsführung vom Zweckverband eine Personal- und Sachkostenpauschale. Die Personalkostenpauschale bemisst sich nach den jährlichen Kosten für eine bzw. einen mit 5 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigten der Entgeltgruppe 6, Entgeltstufe 6. Die Sachkostenpauschale beträgt jährlich 1.500,00 €. 

 

Vergleichbare Regelungen zur Kostenerstattung enthalten auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen den anderen beiden Föhrer Zweckverbänden (Zweckverband Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr und Zweckverband Tourismusverband Föhr) und dem Amt Föhr-Amrum geschlossen wurden. 

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Geschäftsführung ist durch die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbands Föhr und den Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum zu beschließen. Die (neue) Verbandsversammlung hat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in ihrer ersten Sitzung am 27.02.2024 bereits zugestimmt. 

 

Anlagen:

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Geschäftsführung des Zweckverbands „Landschaftszweckverband Föhr“ (§ 19 a GkZ)