hier: Satzungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
1. Über die während der Veröffentlichung
und öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 abgegebenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die im Rahmen der förmlichen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle
(Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches
(sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet Koomorthswai, Waasterstig und Waaster
Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum
Waasterstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch
die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet
unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: |
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Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/
Vertreter: |
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davon anwesend: |
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Ja-Stimmen: |
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Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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Bemerkung:
Aufgrund des § 22
GO waren keine/ folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/
satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Innerhalb des
Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das
Blockheizkraftwerk des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die
Nahwärmeversorgung soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt
werden, insbesondere Solarwärme, wofür entsprechende Kollektorflächen
erforderlich sind.
Gleichzeitig sind
der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an
den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte,
der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich
schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.
Daher will die
Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende
Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.
Die vorliegende
Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:
- der
planungsrechtlichen Absicherung für das Blockheizkraftwerk,
- der
planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Anlagen für solare
Strahlungsenergie südlich des Blockheizkraftwerkes sowie
- der Ausweisung
eines Gewerbegebiets für Betriebe, die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk
mit Energie versorgt werden können und ihrerseits über Kollektoren auf den
Dachflächen Wärme einspeisen.
Zudem werden als
Arrondierung zur bestehenden Siedlungslage Mischgebietsflächen
integriert, die
teilweise auch schon bebaut sind.
Den letzten Verfahrensbeschluss fasste die Gemeindevertretung am
11.10.2023. Der erneute Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss war
notwendig geworden, da die festgesetzten Baugrenzen in der Planzeichnung nicht
den Zielsetzungen der Gemeinde entsprachen.
Die erneute
öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung von der Planung
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchgeführt
worden.
Die eingegangen Stellungnahmen sind bewertet und eingearbeitet worden, sodass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Anlagen:
- Abwägungstabelle
über die eingegangenen Stellungnahmen
- Planzeichnung (Stand 13.03.2024)
- Begründung mit Anhängen (Stand 07.03.2024)