Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2
Vorlage
Mid/000135/3
Art
Beschlussvorlage Midlum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Midlum, in der vorliegenden Fassung (Anlage) als Satzung.

 

2.    Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Midlum hat in der Sitzung am 08.06.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde gefasst.

 

Zur Sicherung der planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung hat die Gemeindevertretung Midlum durch Beschluss in ihrer Sitzung am 12.07.2022 den Erlass einer Veränderungssperre über den Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Diese trat nach Ihrer Bekanntmachung am 14.10.2022 für eine Dauer von zwei Jahren in Kraft.

 

Da das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Midlum voraussichtlich nicht bis zum Auslaufen der Veränderungssperre am 14.10.2024 abgeschlossen sein wird, soll die Dauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.

 

Anlagen:

 

Entwurf der Satzung der Gemeinde Midlum über die Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2