Beschlussempfehlung:
Grundsatzbeschluss:
- Die
Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr befürwortet grundsätzlich die
Verwirklichung eines Projektes zum Wohnen und zur Betreuung für ältere
Menschen auf der Fläche nördlich der Boldixumer Straße östlich des Weges
Töft, die im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes als Sonderbaufläche
mit der Zielrichtung „Großmaßstäbliche Einrichtungen für soziale Zwecke“
dargestellt ist.
- Zugleich
befürwortet die Stadtvertretung die Verwirklichung eines neuen Standortes
für das „Paritätische Haus Schöneberg“ auf derselben unter Ziffer 1
genannten Fläche.
- Dabei
wird ausgegangen von einer kooperativen Zusammenarbeit beider
Vorhabenträger mit dem Ziel, die Flächeninanspruchnahme durch Synergien so
gering wie möglich zu halten.
- Die
erforderlich verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung) ist über einen
städtebaulichen Vertrag zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt zu
regeln und im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umzusetzen.
- Zur langfristigen Sicherstellung der geplanten Nutzungen sind die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Einvernehmen mit den Vorhabenträgern auszuschöpfen, auch über den Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinaus.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in zweien seiner Sitzungen mit einem Wohnprojekt für ältere Menschen auf einer Fläche nördlich der Boldixumer Straße östlich des Weges Töft befasst. Dieser Bereich ist im künftigen neuen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche für soziale Zwecke dargestellt, weil er durch Ihre Lage im Stadtgebiet und insbesondere durch die fußläufige Erreichbarkeit des Stadtzentrums sowie zahlreicher Versorgungseinrichtungen hierfür als besonders geeignet angesehen wird. In der letzten Sitzung am 26.09.2007 hatte der Vorhabenträger Gelegenheit, sein Vorhaben zu erläutern.
Zugleich ist als weiteres Vorhaben von Seiten des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ die Möglichkeit eines neuen Standortes auf dieser Fläche erläutert worden. Dabei geht es um die Schaffung eines zeitgemäßen Wohn-, Betreuungs- und Pflegeangebotes für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Vertreter der beiden Vorhaben haben deutlich gemacht, dass voraussichtlich beide Projekte sich auf der in Rede stehenden Fläche verwirklichen lassen werden. Aus der Sicht beider Vorhabenträger sind dabei Synergieeffekte in Gestalt funktionaler und haus- bzw. erschließungstechnischer Vorteile zu erwarten, die zu einer Verringerung des Flächenbedarfs für die jeweilige Einrichtung führen können.
Auf der Grundlage dieser Sachinformationen hat nach eingehender Beratung der Ausschuss sich für eine Verwirklichung beider Vorhaben auf dieser Fläche nördlich der Boldixumer Straße ausgesprochen. Denn dies ist zur Zeit die einzige innenstadtnahe Fläche ausreichender Größe, die für solche Projekte noch in Frage käme. Der Ausschuss hat daher der Stadtvertretung empfohlen, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Dabei wird von einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen beiden Vorhabenträgern ausgegangen mit dem Ziel, die Flächenbedarfe noch zu verringern und Bauweisen zu entwickeln, die der städtebaulichen Situation angepasst sind. Die Bauleitplanung soll über einen städtebaulichen Vertrag im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Ferner sind zur langfristigen Sicherstellung der geplanten Nutzungen über die Möglichkeiten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinaus weitere rechtliche Sicherungsinstrumente anzuwenden. Beide Vorhabenträger haben erkennen lassen, dass sie die seitens der Stadt gewünschten Absicherungen der Nutzung akzeptieren werden.