Betreff
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2007 des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000033
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Amtes Föhr-Amrum empfiehlt nach eingehender Beratung den Erlass der folgenden

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

                                                          des Amtes Föhr-Amrum

                                                           für das Haushaltsjahr 2007

 

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung durch den Amtsausschuß vom 05. Dezember 2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

                                                                              § 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher    nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

im Vermögenshaushalt

 

                   die Einnahmen            594.400,-             150.000,-             982.600,-          1.427.000,-

 

                   die Ausgaben               504.400,-               60.000,-             982.600,-          1.427.000,-

 

                                                                           § 2

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird

                               festgesetzt von bisher 200.000,- EUR auf nunmehr  297.400,- EUR.

 

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

 

4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

 

                                                                           § 3

 

Die Festsetzung des Umlagesatzes für die Amtsumlage bleibt unverändert.

 

 

Wyk auf Föhr, den 05. Dezember 2007.

                                                                                                Amt Föhr-Amrum

                                                                                                Die Amtsdirektorin

                                                                              (LS)               gez.: Gehrmann

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 18 der Amtsordnung Schleswig-Holstein ist der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung erforderlich geworden, da sich zum Teil erhebliche Abweichungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Haushaltsplan 2007 abzeichnen und der Haushaltsausgleich in diesem Teilhaushalt aufgrund neu aufzunehmender investiver Maßnahmen ohne den Erlass eines Nachtrages nicht erreicht werden kann.

 

 

Die Veränderungen im Verwaltungshaushalt gefährden weder den Augleich des Teilhaushaltes, noch sind sie von so großer Bedeutung, dass Nachtragsansätze erforderlich werden. Zwar sind 2007 div. Ansatzüberschreitungen zu verzeichnen, diese können jedoch im Zuge der Auflösung der Deckungskreise kompensiert werden. Die darüber hinaus verzeichneten Ansatzüberschreitungen oder außerplanmäßigen Bewilligungen sind von untergeordneter Bedeutung.

 

 

Da aufgrund des derzeitigen Planvergleiches mit einer Verbesserung des Ergebnisses im Teilhaushalt gerechnet wird, ist die Darstellung dieser Positionen im vorliegenden Nachtragshaushaltsplan nicht erforderlich.

 

 

 

 

Auf die Angaben im Vorbericht sowie die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltsplanes wird an dieser Stelle verwiesen.

Anlagen:

 

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. Nachtrags-Haushaltsplan (Vorbericht, Einzelplanzusammen-

stellung, Vermögenshaushalt) –Verwaltungsentwurf-