Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Amtes Föhr-Amrum empfiehlt nach eingehender Beratung den Erlass der folgenden
1.
Nachtragshaushaltssatzung
des
Amtes Föhr-Amrum
für das Haushaltsjahr 2007
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung durch den Amtsausschuß vom 05. Dezember 2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf |
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EUR
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EUR |
EUR |
EUR
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im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 594.400,- 150.000,- 982.600,- 1.427.000,-
die Ausgaben 504.400,- 60.000,- 982.600,- 1.427.000,-
§
2
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
festgesetzt von bisher 200.000,- EUR auf nunmehr 297.400,- EUR.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§
3
Die Festsetzung des Umlagesatzes für die Amtsumlage bleibt unverändert.
Wyk auf Föhr, den 05. Dezember 2007.
Amt
Föhr-Amrum
Die Amtsdirektorin
(LS) gez.: Gehrmann
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 18 der Amtsordnung Schleswig-Holstein
ist der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung erforderlich geworden, da sich
zum Teil erhebliche Abweichungen im Vermögenshaushalt gegenüber
dem Haushaltsplan 2007 abzeichnen und der Haushaltsausgleich in diesem Teilhaushalt
aufgrund neu aufzunehmender investiver Maßnahmen ohne den Erlass eines
Nachtrages nicht erreicht werden kann.
Die Veränderungen im
Verwaltungshaushalt gefährden weder den Augleich des Teilhaushaltes, noch sind
sie von so großer Bedeutung, dass Nachtragsansätze erforderlich werden. Zwar
sind 2007 div. Ansatzüberschreitungen zu verzeichnen, diese können jedoch im
Zuge der Auflösung der Deckungskreise kompensiert werden. Die darüber hinaus
verzeichneten Ansatzüberschreitungen oder außerplanmäßigen Bewilligungen sind
von untergeordneter Bedeutung.
Da aufgrund des derzeitigen Planvergleiches mit einer Verbesserung des Ergebnisses im Teilhaushalt gerechnet wird, ist die Darstellung dieser Positionen im vorliegenden Nachtragshaushaltsplan nicht erforderlich.
Auf die Angaben im Vorbericht sowie die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltsplanes wird an dieser Stelle verwiesen.
Anlagen:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
- Nachtrags-Haushaltsplan (Vorbericht, Einzelplanzusammen-
stellung, Vermögenshaushalt) –Verwaltungsentwurf-