Betreff
Gewährung von Fehlbetragszuweisungen
Vorlage
Witt/000006
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Die GV beschließt im vorgriff auf die Haushaltssatzung 2008 eine Anhebung der Grundsteuer A  auf 350 v.H. und Grundsteuer B auf 350 v.H.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gem. der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfond, Elass des Innenministeriums vom 19.04.2004, zuletzt geändert 05.04.2006 sind folgenden Anpassungen vorzunehmen:

 

Für die Fehlbetragszuweisung nach § 16 FAG ist es erforderlich zum 01.01.2008 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf min. 350 v.H. anzuheben. Die Gewerbesteuer kann bei 350 v. H. verbleiben, da min. 340 v.H. gefordert sind.

 

Die Haushaltssatzung wird zum 01.01.2008 in Kraft treten, eine Genehmigung der Kommunalaufsicht könnte bis über den Termin zur Bescheidversendung andauern. Daher sollte die GV vorab die Heraufsetzung bekunden, damit die Jahresanfangsbescheide mit den richtigen Hebesätzen versand werden können.