Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich des öffentlichen Parkplatzes an der Straße Koogskuhl, Hemkweg und Umgehungsstraße L 214 hier: - Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken - abschließende Beschlussfassung
Vorlage
Stadt/001405
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

1.    Von einem Träger öffentlicher Belange sind Bedenken und Anregungen vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht, die Im Rahmen der Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 abgehandelt werden. Die Eingaben des Trägers öffentlicher Belange ist berücksichtigt worden. Weitere Eingaben werden auf der Ebene des Bebauungsplanes geregelt (siehe Anlage zur Vorlage).

Der Bürgermeister wird beauftragt, denjenigen Träger öffentlicher Belange der Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

zu b)  abschließende Beschlussfassung

 

2.  Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet  westlich des öffentlichen Parkplatzes an der Straße Koogskuhl, Hemkweg und Umgehungsstraße        L 214.

 

3.      Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzu­geben, wo die Planänderung mit Erläuterungsbereicht während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Hinblick auf die Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes im Sinne eins Discounters ist die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Andernfalls wäre dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, nicht entsprochen.

 

Für den Planbereich der 25. Flächennutzungsplanänderung wurde das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von einem Träger öffentlicher Belange Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Dabei wurde auf die Notwendigkeit eines Einzelhandelsgutachtens zur sachgerechten Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen der Planung hingewiesen. Das zwischenzeitlich erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine mehr als unwesentlichen Auswirkungen auf die Wyker Innenstadt zu erwarten sind. Dementsprechend ist die Eingabe im weiteren Verfahren behandelt worden

Die von Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Sachverhalt vorgebrachten Eingaben betreffen die Ebene des Bebauungsplanes und werden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 abgehandelt.

 

Da sich somit keine weiteren Änderungen am Planentwurf ergeben kann nunmehr die abschließende Beschlussfassung erfolgen.