Betreff
Zusammenarbeit in der AktivRegion Uthlande
Vorlage
Amt/000042
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Das Amt Föhr-Amrum wird entsprechend Beschluss des Amtsausschusses vom           in der AktivRegion Uthlande als kommunales Mitglied verantwortlich mitwirken,

 

·         die Erstellung und Umsetzung der IES (Integrierte Entwicklungsstrategie) aktiv unterstützen,

·         in der für die AktivRegion im Rahmen der Insel- und Halligkonferenz gebildeten LAG (Lokale Aktionsgruppe) mitarbeiten sowie

·         vorbehaltlich der Anerkennung durch das MULR anteilig die zur Kofinanzierung erforderlichen Eigenmittel gemäß dem in der LAG abgestimmten Finanzplan bereit stellen.

 

 

Für die Gemeinden im Amtsbereich:

 

 

 

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(Gemeinde Alkersum)                                                           (Gemeinde Oldsum)

 

 

 

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(Gemeinde Borgsum)                                                           (Gemeinde Süderende)

 

 

 

 

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(Gemeinde Dunsum)                                                            (Gemeinde Utersum)

 

 

 

 

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(Gemeinde Midlum)                                                              (Gemeinde Witsum)

 

 

 

 

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(Gemeinde Nebel)                                                                 (Gemeinde Wittdün)

 

 

 

 

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(Gemeinde Nieblum)                                                             (Gemeinde Wrixum)

 

 

 

 

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(Gemeinde Norddorf)                                                            (Stadt Wyk auf Föhr)

 

 

 

 

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(Gemeinde Oevenum)

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der anstehenden EU-Förderperiode bis 2013 wird die Förderung ländlicher Räume aus dem Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond zur Förderung ländlicher Räume) auf sogenannte AktivRegionen konzentriert. Diese AktivRegionen werden einen eigenverantwortlich einzusetzenden Förderbetrag von 200.000 bis 300.000 EUR/Anno erhalten und können darüber hinaus Projekte in einen landesweiten Qualitäts- Förder- Wettbewerb einbringen. Die Regionen müssen

·         sich selbständig bilden und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Gebietskulisse erfüllen (die Region Uthlande ist insoweit bereits akzeptiert),

·         eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES) einreichen (mit der Erarbeitung ist Institut Raum & Energie aus Hamburg/Wedel beauftragt, ein erster Workshop hat am 09.10.07 auf Sylt statt gefunden, ein zweiter – auf dem die IES präsentiert und diskutiert wird – ist am 31.01.08 geplant, die endgültige Beschlussfassung und Einreichung muss bis Ende März 08 erfolgen),

·         eine rechtsfähige LAG mit 50% Wirtschafts- und Sozialpartnern konstituieren (dies erfolgt im Rahmen der Insel-und Halligkonferenz),

·         einen Finanzplan aufstellen und die Bereitschaft zur 50 % Kofinanzierung nachweisen.

 

Für den Nachweis der kommunalen Unterstützung der Bewerbung und Arbeit als AktivRegion sowie für den Nachweis der Bereitschaft zur notwendigen Kofinanzierung ist ein Beschluss für die AktivRegion erforderlich.

 

Anmerkung: Die Bereitschaftserklärung zur Kofinanzierung bedeutet noch keine Verpflichtung für einen bestimmten Betrag. Dies muss im Rahmen des Anerkennungsverfahrens abgestimmt und entschieden werden. Als Grundsatz gilt, dass für alle Fördermittel eine 50% Kofinanzierung erforderlich ist und eine Region jährlich 250.000- 300.000 Fördermittel (zzgl. spezifischer Projektförderung) erhalten kann. Bei voller Ausschöpfung würden in der Region Uthlande ca. 7-9 EUR je Einwohner anfallen.