Beschlussempfehlung:
Das Amt Föhr-Amrum wird
entsprechend Beschluss des Amtsausschusses vom in der AktivRegion Uthlande als
kommunales Mitglied verantwortlich mitwirken,
·
die Erstellung
und Umsetzung der IES (Integrierte Entwicklungsstrategie) aktiv unterstützen,
· in der für die AktivRegion im Rahmen der Insel- und Halligkonferenz gebildeten LAG (Lokale Aktionsgruppe) mitarbeiten sowie
· vorbehaltlich der Anerkennung durch das MULR anteilig die zur Kofinanzierung erforderlichen Eigenmittel gemäß dem in der LAG abgestimmten Finanzplan bereit stellen.
Für die Gemeinden im Amtsbereich:
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(Gemeinde Alkersum) (Gemeinde
Oldsum)
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(Gemeinde Borgsum) (Gemeinde Süderende)
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(Gemeinde Dunsum) (Gemeinde Utersum)
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(Gemeinde Midlum) (Gemeinde Witsum)
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(Gemeinde Nebel) (Gemeinde Wittdün)
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(Gemeinde Nieblum) (Gemeinde Wrixum)
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(Gemeinde Norddorf) (Stadt Wyk auf Föhr)
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(Gemeinde Oevenum)
Sachdarstellung mit Begründung:
In der anstehenden EU-Förderperiode bis 2013 wird die Förderung ländlicher Räume aus dem Programm ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond zur Förderung ländlicher Räume) auf sogenannte AktivRegionen konzentriert. Diese AktivRegionen werden einen eigenverantwortlich einzusetzenden Förderbetrag von 200.000 bis 300.000 EUR/Anno erhalten und können darüber hinaus Projekte in einen landesweiten Qualitäts- Förder- Wettbewerb einbringen. Die Regionen müssen
·
sich selbständig
bilden und bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Gebietskulisse erfüllen
(die Region Uthlande ist insoweit bereits akzeptiert),
·
eine Integrierte
Entwicklungsstrategie (IES) einreichen (mit der Erarbeitung ist Institut
Raum & Energie aus Hamburg/Wedel beauftragt, ein erster Workshop hat am
09.10.07 auf Sylt statt gefunden, ein zweiter – auf dem die IES präsentiert und
diskutiert wird – ist am 31.01.08 geplant, die endgültige Beschlussfassung und
Einreichung muss bis Ende März 08 erfolgen),
·
eine rechtsfähige
LAG mit 50% Wirtschafts- und Sozialpartnern konstituieren (dies erfolgt im
Rahmen der Insel-und Halligkonferenz),
·
einen Finanzplan
aufstellen und die Bereitschaft zur 50 % Kofinanzierung nachweisen.
Für den Nachweis der kommunalen Unterstützung der Bewerbung und Arbeit als AktivRegion sowie für den Nachweis der Bereitschaft zur notwendigen Kofinanzierung ist ein Beschluss für die AktivRegion erforderlich.
Anmerkung: Die Bereitschaftserklärung zur Kofinanzierung bedeutet noch keine Verpflichtung für einen bestimmten Betrag. Dies muss im Rahmen des Anerkennungsverfahrens abgestimmt und entschieden werden. Als Grundsatz gilt, dass für alle Fördermittel eine 50% Kofinanzierung erforderlich ist und eine Region jährlich 250.000- 300.000 Fördermittel (zzgl. spezifischer Projektförderung) erhalten kann. Bei voller Ausschöpfung würden in der Region Uthlande ca. 7-9 EUR je Einwohner anfallen.