Betreff
Bau eines Rad- und Gehweges an der K 123 in der Gemeinde Nieblum und der Stadt Wyk auf Föhr (entlang des Flugplatzes) hier: Ausgleich gemäß Landesnaturschutzgesetz
Vorlage
Stadt/001632/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr stimmt dem Ankauf von Ausgleichsflächen bei dem Verein Elmeere e.V. durch den Kreis Nordfriesland zu. Die Zustimmung gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Anerkennung sowie die Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen der Ausgleichsflächen den Vorgaben des Schreibens des Kreises Nordfriesland vom 26.03.2007 entsprechen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Landesbetrieb für Straßenbau- und Verkehr hat für den Kreis Nordfriesland die Erstellung des Rad- und Gehweges an der K 123 ausgeschrieben und die Bauleitung durchgeführt. Die Baumaßnahme gilt mit der Abnahme vom 04.10.2007 als baulich abgeschlossen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 1 des Landesnaturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein gilt die bauliche Maßnahme als Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Für den Eingriff ist gemäß Genehmigung des Kreises Nordfriesland vom 01.06.2006 ein Ausgleich von rd. 19.300 m² erforderlich. Für den Nachweis des Ausgleiches ist der Kreis Nordfriesland als Träger der Maßnahme zuständig. Gemäß § 3 der Kostenübernahmevereinbarung vom 25.10./24.11.2004 hat sich die Stadt Wyk jedoch zur Kostenübernahme verpflichtet.

 

Der Kreis Nordfriesland hat die Stadt Wyk auf Föhr dahingehend um Zustimmung gebeten, den Ausgleich über den Ankauf von Ausgleichsflächen bei dem Verein Elmeere e.V. vorzunehmen. Der Verein wiederum nutzt das Kapital zum Ankauf und zur Renaturierung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Ausgehend von einem Grunderwerbspreis von 1 €/m² beträgt der Anteil der Stadt Wyk, bezogen auf den Anteil der Streckenlänge auf städtischen Flächen, rd. 2.500 €.

 

Die Gemeinde Nieblum hat der Vorgehensweise des Kreises Nordfriesland im Juni 2007 zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2007 hat der Verein Elmeere e.V. einen Antrag auf Einrichtung eines Ökokontos auf der Insel Föhr gestellt. Die untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland hat mit Schreiben vom 26.03.2007 die Voraussetzungen zur Anerkennung der Flächen als Ökokonto formuliert. Hierzu siehe Anlage 1.