Betreff
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet der mittleren Ortslage beidseitig der K 125 und nördlich der Buurnstrat a) Vergabe des Planungsauftrages an den Kreis Nordfriesland b) Regelung der Kostenübernahme
Vorlage
Oev/000003/1
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

a)    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet der mittleren Ortslage beidseitig der K 125 und nördlich der Buurnstrat wird – in Abänderung der Ziffer b) 3. der Vorlage Oev/3 (Aufstellungsbeschluss) - die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt.

 

b)    Vor der Vergabe der Planungsleistung muss eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch den Eigentümer vorgelegt werden. Aus der Bestätigung der Kostenübernahme ist ausdrücklich kein Anspruch auf ein bestimmtes Planungsergebnis ableitbar.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Oevenum für das Gebiet der mittleren Ortslage beidseitig der K 125 und nördlich der Buurnstrat ist ein einfacher Bebauungsplan. Die Satzung regelt die höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten, die Mindestgrundstücksgröße sowie die Bauweise. Im übrigen ergibt sich die zulässige Nutzung der Grundstücke aus dem Einfügungsgebot des § 34 BauGB sowie aus der Ortsgestaltungssatzung.

 

Ausgelöst durch Anträge in der jüngeren Vergangenheit ist deutlich geworden, dass die Beurteilung nach § 34 BauGB für die künftige bauliche Entwicklung dieses Bereiches möglicherweise zu Ergebnissen führt, die nicht im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung liegen. Insbesondere gilt es eine schrittweise Erhöhung der baulichen Ausnutzung auf Grund der inneren Dynamik des § 34 BauGB zu vermeiden und die Freiflächen im Umfeld von ortsbildprägenden Kulturdenkmalen zu sichern. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Oevenum in der Sitzung am 23.08.2007 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3 in einer 1. Änderung um entsprechende Festsetzungen zu ergänzen.

 

Um eine durch den personellen Wechsel im Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum möglicherweise entstehende Verzögerung des Bearbeitungsablaufes zu vermeiden, wird der Planungsauftrag an die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland vergeben. Durch diese Vorgehensweise wird zudem die inhaltliche Abstimmung der Planinhalte zwischen Bauaufsicht und Bauleitplanung optimiert. Die Kostenübernahme für die Planung haben die Eigentümer des Grundstückes Buurnstrat 48 (Flur 8, Flurstück 14) im Vorfeld mündlich zugesagt.