Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr hier: a) Behandlungen der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise im Rahmen der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten öffentlichen Auslegung b) Abschließende Beschlussfassung
Vorlage
Stadt/001358/10
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Zu a) Behandlungen der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise im Rahmen der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten öffentlichen Auslegung

 

1.    Im Rahmen der zweiten Auslegung nach § 3 (2) BauGB vom 17. September 2007 bis 19. Oktober 2007 wurden zahlreiche Eingaben zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr vorgebracht.

 

2.    Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurden ebenfalls Anregungen zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr vorgebracht.

 

3.    Die öffentlichen und privaten Belange wurden im Rahmen der Abwägung gegeneinander und untereinander abgewogen und gemäß Anlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. .

 

4.    Nach der Abwägung der Anregungen und Bedenken zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr sind keine Änderungen am bisherigen Planentwurf erforderlich, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen. Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, diejenigen Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) abschließende Beschlussfassung

5.    Die Stadt Wyk auf Föhr beschließt den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr für das gesamte Stadtgebiet.

 

6.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

7.    Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

In ihrer Sitzung am 21.08.2003 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Aufstellungsbe­schluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet gefasst.

Die nach der Änderung des Baugesetzbuches notwendige frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat stattgefunden.

Während der ersten Auslegung vom 22.11.2006 bis 29.12.2006 und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurden zahlreiche Eingaben zum Entwurf des Flächennutzungsplanes gemacht, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aus diesem Grunde hat die Stadtvertretung am 08. März 2007 und am 28. Juni 2007 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten Auslegung wurden wiederum Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplans vorgebracht. Die öffentlichen und privaten Belange wurden im Rahmen der Abwägung gegeneinander und untereinander abgewogen (siehe Anlage).

Da sich daraus keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der abschließende Beschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen.