Betreff
Schulentwicklungsplanung für das Schulzentrum Föhr, hier, Empfehlungsbeschluss
Vorlage
Amt/000049
Art
Beschlussvorlage Amt

Sachdarstellung mit Begründung:

 

1. Grundsätzliches

 

Die Neugestaltung des Schulwesens erfordert ein zügiges und planvolles Handeln. Dazu gehört eine zwischen Schulträgern und Kreis abgestimmte Schulentwicklungsplanung (SEP) auf der Grundlage einer langfristigen Schülerzahlenprognose. Dieser Prozess sollte im Jahr 2007 frühzeitig begonnen werden und spätestens 2008 abgeschlossen sein. Er sollte so erfolgen, dass anstehende Entscheidungen über die Umwandlung von Schulen zu Regionalschulen oder Gemeinschaftsschulen für das jeweilige Schuljahr im Februar des Jahres vor den Beratungsgesprächen mit den Eltern zur Wahl der weiterführenden Schule getroffen werden können.

 

Es gilt bei der Schulentwicklung dafür Sorge zu tragen, dass möglichst alle Schularten in zumutbarer Entfernung angeboten werden. Dem dient die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene.

 

Will der Schulträger eine neue Schule errichten, auflösen oder die Schulart ändern, prüft die Schulaufsicht das öffentliche Bedürfnis unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung, sowohl der Träger als auch des Kreises. Ist über eine organisatorische Verbindung zu entscheiden, prüft die Schulaufsicht, ob die dadurch entstehende Schule den Vorgaben der Mindestgröße entspricht und ob mit der organisatorischen Verbindung ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Angebot gesichert bleibt.

 

Das Schulgesetz geht davon aus, dass die Schulentwicklungsplanungen von Schulträgern und Kreis letztendlich harmonisch zueinander passen. Um dies zu erreichen, sollte eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Schulträgern und dem Kreis sowie mit den Schulen und der Schulaufsicht erfolgen.

 

2. Mindestgrößenverordnung

 

Das Ministerium für Bildung und Frauen hat am 06.09.2006 die Eckpunkte einer Mindestgrößenverordnung für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren veröffentlicht.

Folgende Mindest-Schülerzahlen sollten gelten:

  • Grundschule 80
  • Hauptschulen und org. Verbindungen von Haupt- und Realschulen: 200
  • Realschulen: 240
  • Gymnasien, org. Verbindungen von Gymnasien und Realschulen, Gemeinschaftsschulen: 300 (in der Sekundarstufe I)

 

Daraufhin hatten sich die Stadt Wyk auf Föhr und das Amt Föhr-Land gemeinsam um die Einbeziehung der Ausnahmeregelung für einige Nordseeinseln bemüht. Mit Schreiben vom 27.12.2006 wurde vom Ministerium mitgeteilt, dass keine Notwendigkeit auf Ausweitung dieser Regelung auf die Insel Föhr gesehen wird, da allenfalls die organisatorische Eigenständigkeit der Schulen tangiert wird, nicht jedoch die Standorte an sich.

 

3. Verfahren

 

Am 28.03.2007 fand im Freizeitheim des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerkes in Husum auf Einladung des Schulverwaltungsabteilung des Kreises Nordfriesland eine Auftaktveranstaltung statt, in der über die Inhalte des neuen Schulgesetzes und die daraus sich ergebenden Konsequenzen für die Schulträger informiert wurde. Es folgte am 14.Juni 2007 im Sitzungssaal des Amtsgebäudes eine entsprechende Information für die Teilregion Föhr. Hierzu waren gemäß § 73 Abs.5 des Schulgesetzes vom Kreis auch jeweils die Kreiselternbeiräte eingeladen.

 

Am 16.05.2007 empfahl der Schulausschuss einstimmig die Übertragung der Schulträgerschaft für das Gymnasium auf der Grundlage des Vertragsentwurfes ab dem 01.01.2008 auf das Amt Föhr-Amrum.

 

Am 05.07.2007 fand eine gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und der Schulverbandsversammlung statt, in der über das neue Schulgesetz informiert und die weitere Vorgehensweise in der Teilregion diskutiert wurde. Einstimmig wurde eine Resolution an die Landesregierung zum Erhalt der Eigenständigkeit des Gymnasiums als auch der zukünftigen Regionalschule auf Föhr beschlossen. Mit Schreiben vom 07.08.2007 bekräftigte das Ministerium nochmals seine Aussage, dass für eine Sonderregelung keine Notwendigkeit gesehen wird. In der Sitzung des Schulausschusses am 15.08.2007 wurden daraufhin die Mitglieder aufgerufen, die eigenen Kanäle zu nutzen, um auf politischem Wege das gewünschte Ziel zu erreichen.

 

Am 10.09.2007 wurde vom Schulausschuss einstimmig für den Zwischenbericht  zur SEP an den Kreis Nordfriesland der Empfehlungsbeschluss gefasst:

 

  1. die bisherige Realschule mit Hauptschulteil mit Wirkung zum 01.08.2010 zur Regionalschule
  2. das Gymnasium zum 01.01.2008 zum G8-Gymnasium

 

werden zu lassen.

 

Eine Ausweitung der Kooperation wird nach Angabe der Schulleiter stattfinden. Eine „organisatorische Verbindung“ ist u.E. unwirtschaftlich und wird deshalb abgelehnt. Nur durch die Selbstständigkeit beider Schulen ist die Entwicklung eines eigenen Profils und damit eine Qualitätssicherung möglich.  Durch zwei Schulen soll den Eltern die im Schulgesetz vorgesehene Wahlmöglichkeit eröffnet werden.“

 

Der Amtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.09.2007 diesem Empfehlungsbeschluss angeschlossen.

 

Mit den Schulelternbeiratsvorsitzenden und ihren Stellvertretern des Gymnasiums und der Realschule mit Hauptschulteil fand am 03.12.2007 im Amtsgebäude ein Gespräch statt, dass der Information und dem Meinungsaustausch über die weitere Vorgehensweise diente.

 

Mit Schreiben vom 10.12.2007 wurde der Schulverwaltungsabteilung zur SEP u.a. mitgeteilt, dass zum 01.01.2008 ein Übergang der Trägerschaft für die Realschule mit Hauptschulteil vom Schulverband Föhr auf das Amt  geplant ist und  auch die Zuständigkeit für das Gymnasium erst ab dem kommenden Jahr gegeben sein wird und daher z.Zt. keine rechtlich bindende Beschlüsse seitens des Amtes gefasst werden können.

 

Am 08.01.2008 fand im Forum des Schulzentrums eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung statt, zu der Referenten eingeladen waren, welche Auskünfte zu den einzelnen Schulformen (org. Verbindung von Gymnasium und Regionalschule sowie Gemeinschaftsschule) erteilen und rechtliche Fragen beantworten konnten.

 

Auf Einladung des Schulträgers folgte am 30.01.2001 eine Gesamtelternbeiratssitzung im Forum des Schulzentrums, auf der auch der von den Elternbeiratsvorsitzenden erarbeitete Fragebogen für die Umfrage bei den Eltern der Schüler/innen und der Kinder in den Kindergärten vorgestellt wurde. Durch den Fragebogen sollte ein möglichst breites Meinungsbild in Erfahrung gebracht werden.

 

Die Realschule mit Hauptschulteil hielt am 07.02.2008 eine Schulkonferenz ab. Die Schulkonferenz bat den Schulträger, den Beschluss zu fassen: Das Gymnasium und die Realschule mit Hauptschulteil werden ab 01.08.2010 zu einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (Sekundarstufe II) umgewandelt.

 

Desgleichen fand am 11.02.2008 eine Schulkonferenz des Gymnasiums Insel Föhr statt. Die Schulkonferenz sprach sich einstimmig für den Erhalt des Gymnasiums in der organisatorischen Verbindung mit der Regionalschule ab 2010 aus. 

 

Am 14.02.2008 fand mit  den Schulelternbeiratsvorsitzenden der beiden Schulen ein Gespräch über die Auswertung ihrer Elternbefragung und die Möglichkeit der Vorlage des Ergebnisses zur nächsten Schulausschusssitzung statt.

 

In der Schulausschusssitzung am 15.02.2008 erfolgte dann ein Sachstandsbericht  zur SEP. Es schloss sich eine Diskussion und Abstimmung über die weitere Vorgehensweise an, die mit der Ablehnung einer Verschiebung der Termine der im März geplanten Sitzungen, der Durchführung einer erneuten, neutralen Informationsveranstaltung durch das Amt, der Durchführung einer neutralen Umfrage durch das Amt und der Besichtigung von bereits bestehenden Schulmodellen durch die Mitglieder des Schulausschusses und von Elternvertretern endete.

 

 

4. Beschlussempfehlung:

 

Auf der Grundlage der Bestimmungen des Schulgesetzes  wird in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland für das Gymnasium Insel Föhr und die Realschule mit Hauptschulteil Wyk auf Föhr nachfolgende Schulart angestrebt:

 

Vorschlag 1:

 

Umwandlung des Gymnasiums und der Realschule mit Hauptschulteil in eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (Sekundarstufe II).

 

Vorschlag 2:

 

Zusammenlegung von Gymnasium und Realschule mit Hauptschulteil in Form der

 „organisatorischen Verbindung“ zu „Gymnasium und Regionalschule“

 

Alternativ:

 

Zusammenlegung von Gymnasium und Realschule mit Hauptschulteil in Form der

 „organisatorischen Verbindung“ zu „Gymnasium und Regionalschule“.

 

Sofern der Insel Föhr eine gymnasiale Oberstufe in Verbindung mit einer

Gemeinschaftsschule garantiert wird, sollte bei entsprechendem Bedarf über die Einführung    

einer Gemeinschaftsschule auf Föhr erneut diskutiert werden.

 

Dies sollte frühestens nach dem Jahr 2012 geschehen. Weiterhin muss als Grundlage für

eine erneute öffentliche Diskussion ein Konzept für eine Gemeinschaftsschule auf Föhr vorliegen.

 

 

 

Die Änderung der bestehenden Schularten soll wie folgt erfolgen:

 

Vorschlag 1:

 

zum 01.August 2009

 

Vorschlag 2:

 

zum 01.August 2010