Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr hier: a) Behandlungen der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise im Rahmen der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten öffentlichen Auslegung b) Abschließende Beschlussfassung
Vorlage
Stadt/001358/11
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Zu a) Behandlungen der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise im Rahmen der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten öffentlichen Auslegung

 

1.    Im Rahmen der zweiten Auslegung nach § 3 (2) BauGB vom 17. September 2007 bis 19. Oktober 2007 wurden zahlreiche Eingaben zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr vorgebracht.

 

2.    Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurden ebenfalls Anregungen zum Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr vorgebracht.

 

3.    Die öffentlichen und privaten Belange wurden im Rahmen der Abwägung gegeneinander und untereinander abgewogen und gemäß Anlage zur Vorlage 1358/10 einschließlich der vom Bau- und Planungsausschuss beschlossenen Änderung (vgl. Sachdarstellung und Anlage zur Vorlage 1358/11).berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

4.    Nach der Abwägung der Anregungen und Bedenken zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr sind keine Änderungen am bisherigen Planentwurf erforderlich, die eine erneute Beteiligung erforderlich machen. Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, diejenigen Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) abschließende Beschlussfassung

5.    Die Stadt Wyk auf Föhr beschließt den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Wyk auf Föhr für das gesamte Stadtgebiet.

 

6.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

7.    Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

Sachdarstellung mit Begründung:

In ihrer Sitzung am 21.08.2003 hat die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Aufstellungsbe­schluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet gefasst. Die nach der Änderung des Baugesetzbuches notwendige frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB hat stattgefunden. Während der ersten Auslegung vom 22.11.2006 bis 29.12.2006 und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wurden zahlreiche Eingaben zum Entwurf des Flächennutzungsplanes gemacht, die zu einer Änderung der Planung geführt haben. Aus diesem Grunde hat die Stadtvertretung am 08. März 2007 und am 28. Juni 2007 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der zweiten Auslegung wurden wiederum Anregungen zum Entwurf des Flächennutzungsplans vorgebracht. Die öffentlichen und privaten Belange wurden im Rahmen der Abwägung gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 5. März 2008 wurde zur Änderung Nr. 18, abweichend vom Beschlussvorschlag in der Anlage zur Vorlage 1358/10 beschlossen, dass der Spielplatz als öffentliche Grünfläche erhalten bleibt und die Darstellung als Wohnbaufläche nicht erfolgen soll. Der Eingabe Nr. 17 der Anlage zur Vorlage wird somit berücksichtigt (vgl. Anlage zur Vorlage 1358/11).

Zur Änderung Nr. 17 Wohnmobilauffang- und Campingplatz liegt inzwischen das vom Innenministerium geforderte Lärmgutachten vor. Das Gutachten hat ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb eines Wohnmobilauffangplatzes an dieser Stelle unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich ist. In der Detailplanung auf Bebauungsplanebene wird entsprechend der Aussagen des Schallschutzgutachtens eine differenzierte Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen erfolgen. Auf dem nördlichen Grundstücksteil werden die Aufstellflächen für die Wohnmobile angeordnet, der südliche Bereich wird für die lärmunempfindlicheren Nutzungen eingeplant (Toiletten, Besucherstellplätze, Müllcontainer etc.). Die Darstellung der Änderung Nr. 17 wird beibehalten, die Begründung wird entsprechend ergänzt (vgl. Anlage zur Vorlage 1358/11).

Zur nachgereichten Anfrage im Hinblick auf die Ansiedlung eines Textil- und eines Möbeldiscounters wird beschlossen, die Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu berücksichtigen. Der Prozess der Willensbildung der Stadt Wyk auf Föhr zu diesem Themenkomplex soll zunächst außerhalb dieses Flächennutzungsplanverfahrens geführt werden. Die Ansiedlung eines Textildiscounters wird jedoch aufgrund des innenstadtrelevanten Sortiments von vorne herein kritisch gesehen. Die möglicherweise im Anschluss daran notwendige Anpassung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen kann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Diese Vorgehensweise entspricht auch der inzwischen vorliegenden vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung zu dieser Fragestellung.

 

Da sich darausfolgend keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der abschließende Beschluss für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gefasst werden.