Betreff
Fremdenverkehrsabgabe hier: Abgabenkalkulation und Bestimmung des Abgabensatzes ab 2009
Vorlage
Stadt/001693
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

1.    Die Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe (Ergebnisrechnung 2005-2006 mit Vorauskalkulation ab 2007) vom 26.03.2008 wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der in § 5 der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr vom 09.12.2005 festgesetzte Abgabensatz bleibt mit 7,2% unverändert.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, der Stadtvertretung rechtzeitig vor Beginn des Beitragsjahres 2010 aktuelle Ergebnisrechnungen der Sonderabschlüsse mit einer neuen Vorauskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe vorzulegen.

4.    Im Falle bedeutender unvorhersehbarer Abweichungen von den in dieser Sitzungsvorlage getroffenen Prognosen, bleibt eine unverzügliche, vorzeitige Anpassung des Abgabensatzes vorbehalten.

Sachdarstellung mit Begründung:

Zwischenzeitlich ist von der Verwaltung die Ergebnisrechnung zur Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2005 und 2006 fertiggestellt worden. Zugleich wurde eine Vorauskalkulation für die Festlegung eines aktuell angemessenen Abgabensatzes angefertigt.

Der in der Wyker Fremdenverkehrsabgabesatzung (§ 5) bestimmte Abgabensatz von 7,2% war vor dem Hintergrund der Ergebnisrechnung 2004 zuletzt durch Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2005 festgelegt worden und ist seit dem 1. Januar 2006 maßgeblich. Wie die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Ergebnisrechnung 2005-2006 mit Vorauskalkulation ab 2007 zeigt, ist der seinerzeit beschlossene Abgabensatz (7,2%) auch für die Folgejahre (2007 und 2008) angemessen und korrekt, wenn von etwa gleichbleibenden Leistungen und Kosten im Bereich der öffentlichen Tourismusförderung ausgegangen werden kann.

Trotz neuer Organisation und neuer Vertragsgrundlagen zwischen den an der öffentlichen Tourismusförderung Beteiligten, sind bedeutsame Veränderungen bezüglich der zur Erfüllung der mit einem „Kurbetrieb in Wyk auf Föhr“ verbundenen Aufgaben erforderlichen Kosten und Aufwendungen zur Zeit nicht erkennbar. Sollten diese Kosten und Aufwendungen sowie die Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge aller abgabepflichtigen Personen) auch weiterhin ungefähr gleich bleiben, wäre der aus den Sonderabschlüssen der Vorjahre vorgetragene Überschuss jedoch bis zum Jahresende 2008 verbraucht und es könnte ab 2009 über eine Anhebung des Abgabensatzes nachgedacht werden.

Für 2009 ergäbe sich dann bei einer beitragsfähigen Aufwandsumme von 713 T€ und einer Messbetragssumme von 8,1 Mio. € ein Abgabensatz von 8,8%. Aus den nachfolgenden Gründen sollte zum jetzigen Zeitpunkt allerdings von einer Anhebung des Abgabensatzes abgesehen und dieser zunächst auch im Jahre 2009 auf 7,2% belassen werden:

1.    Es befinden sich zur Zeit (Stand: 26.03.2008) noch insgesamt 116 Veranlagungsbescheide mit einem Streitwert von 80.644,41 € im Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahren. Zwar hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bisher in einem ersten Eilverfahren der vorgenannten Streitfälle zu Gunsten des Amtes Föhr-Amrum entschieden und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Fremdenverkehrsabgabebescheides eines Pflichtigen am 14.11.2007 rechtskräftig abgelehnt (VG Schleswig, Az.: 14 B 51/07). Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einem späteren Hauptverfahren doch noch irgendwelche Fehler im Veranlagungsverfahren festgestellt werden könnten.

2.    Wegen des bekannten OVG-Urteils vom 26.04.2006 (OVG Schleswig, Az.: 2 LB 40/05) musste vorläufig auf die Heranziehung von Pflichtigen verzichtet werden, die ihre abgabenpflichtige Tätigkeit im Laufe des Jahres 2006 oder kurzfristig davor begonnen haben (sogenannte Betriebsneuaufnahmen). Erst mit Beginn des Jahres 2007 waren die vom Gericht gerügten Fehler behoben, eine rückwirkende Veranlagung für den Zeitraum davor also nicht mehr möglich. Betriebsneuaufnahmen können aber generell erst (rückwirkend) veranlagt werden, nachdem die Betriebseinnahmen eines vollen Tätigkeitsjahres bekannt sind. Derartige Einnahmeausfälle dürften in den Veranlagungsjahren ab 2008 voraussichtlich nicht mehr entstehen. Es kann deshalb wohl ab 2008 im Ergebnis mit höheren Einnahmen als 2007 gerechnet werden.

Nach alle dem sollte ein eventuelles Defizit in der Ergebnisrechnung des Beitragsjahres 2009 in Kauf genommen und dann erforderlichenfalls in die Kalkulation für das Jahr 2010 übernommen werden.

Anlagen:

Ergebnisrechnung 2005-2006 vom 26.03.2008