Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1.Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001694
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.12.2006 wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

1. Wehrführung

 

Die Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.12.2006 sieht vor, dass dem Gemeindewehrführer/der Gemeindewehrführerin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 123,00 Euro und ein monatliches Kleidergeld in Höhe von 8,00 Euro zu zahlen ist. Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 51,00 Euro und ein Kleidergeld von 4,00 Euro pro Monat.

 

Diese Entschädigungssätze sind seit dem 01.04.2007 nicht mehr aktuell. Durch Änderung der LandesVO über die Entschädigung von Wehrführungen und durch den Wechsel von einer amtsfreien zu einer amtsangehörigen Gemeinde hat sich die Höhe der Entschädigung wie folgt geändert:

 

Wehrführerentschädigung pro Monat = 96,00 Euro

Kleidergeld pro Monat = 9,00 Euro

 

Die Stellvertreter erhalten die Hälfte der Aufwandsentschädigung und des Kleidergeldes der Wehrführung.

 

Die Umstellung der Zahlung ist pünktlich zum 01.04.2007 erfolgt. Nicht erfolgt ist die Anpassung der Entschädigungssätze in der Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr. Da sich die Höhe der Entschädigungssätze der Landesverordnung regelmäßig in zeitlichen Abständen von drei bis vier Jahren ändert, sollte die Satzung pauschal festlegen, dass als Entschädigung die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung festgesetzt werden. Diese Regelung ist landesweit üblich.

 

2. Jugendwart/in

 

Bereitsim Jahre 2005 wurde vom Kreisjugendfeuerwehrausschuss auf die Entschädigungsregelung für die Jugendwarte der FFW hingewiesen. In Ziffer 2.5 der Entschädigungsrichtlinien für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr heißt es:

 

„Jugendfeuerwehrwartinnen und –warte sollen eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 36,00 Euro monatlich nicht übersteigen darf.“

 

Es sollte, weil es sich nicht um eine zwingende Vorschrift handelt, eine entsprechende Regelung in der städtischen Entschädigungssatzung aufgenommen werden, was bisher leider nicht geschehen ist. Wie der Kreisjugendfeuerwehrausschuss mitteilt, ist Wyk auf Föhr die einzige Gemeinde in Nordfriesland, die keine Entschädigung zahlt. Der Landesfeuerwehrverband SH setzt sich ebenfalls dafür ein, dass für die sehr wichtige Tätigkeit der Jugendfeuerwehr ein finanzieller Ausgleich erfolgen sollte.

Anlagen:

 

1.Nachtragssatzung

zur Entschädigungssatzung

der Stadt Wyk auf Föhr

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den Entschädigungsverordnungen und –richtlinien des Landes (EntschVO, EntschVO-fF, EntschRichtl-fF) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom                                    folgende 1.Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr erlassen:

 

Artikel I

 

Die Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.12.2006 wird wie folgt geändert:

 

§ 13  erhält folgende Fassung:

 

§ 13

Gemeindewehrführer/Gemeindewehrführerin

Feuerwehrjugendwart/Feuerwehrjugendwartin

 

Die Gemeindewehrführerin  oder der Gemeindewehrführer sowie die Feuerwehrjugendwartin oder der Feuerwehrjugendwart und deren Stellvertreter/innen erhalten nach der jeweils gültigen Fassung der Landesentschädigungsverordnung für Wehrführungen und den Entschädigungsrichtlinien für freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung, ein Kleidergeld und eine Auslagenpauschale nach deren Höchstsätzen.

 

 

Artikel II

 

Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.Januar 2008 in Kraft.

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                     

 

                                                                                                Bürgermeister