Beschlussempfehlung:
zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und
Bedenken
1. Von Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken jedoch ein Hinweis vorgetragen worden. Der Hinweis wird beachtet. Grundlegende Änderungen an der bisherigen Planung ergeben sich daraus nicht. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
zu b) Satzungsbeschluss
1. Aufgrund
des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt
die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für ein Teilgebiet westlich
angrenzend an die Osterstraße, Flurstück 173, bestehend aus dem Übersichtsplan
und
dem Text (Teil B), als Satzung.
2. Die Begründung
wird gebilligt.
3. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 durch die Stadtvertretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 sind das Beteiligungsverfahren mit den Trägern
öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im
Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von Trägern öffentlicher Belange keine
Bedenken jedoch ein Hinweise vorgetragen worden. Der Hinweis ist beachtet
worden.
Von Privatpersonen liegen keine Eingaben zum Planentwurf vor.
Da sich aus der Behandlung der Anregungen, Bedenken und Hinweise keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 erfolgen.