Betreff
Landesentwicklungsplan 2009 hier. Stellungnahme der Stadt Wyk auf Föhr zum Entwurf
Vorlage
Stadt/001697
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Stadt Wyk auf Föhr befürwortet grundsätzlich die im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 dargestellten allgemeinen Leitbilder und Grundsätze der Landesregierung für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region.

  2. Sie geht zugleich davon aus, dass in der weiteren Konkretisierung dieser Aussagen u. a. in den Regionalplänen die nachfolgenden inhaltlichen Punkte Berücksichtigung finden:

    2 a) Tourismus
    In dem Schwerpunktraum „Tourismus und Erholung“, den die Gemeinden der Insel Föhr zusammen mit der Stadt Wyk auf Föhr bilden, werden zur Erweiterung des touristischen Angebotes zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen sowohl ein hochklassiges Hotel als auch ein Campingplatz zugelassen, weil diese Angebote bislang fehlen.

    2 b) Energiegewinnung
    Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auch auf Föhr ermöglicht, sei es durch die Zulassung eines Repowering bei den bestehenden Windkraftanlagen oder auch durch solare Energiegewinnungsanlagen, sofern eine Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes und des Tourismus zu einem positiven Ergebnis führt.

  3. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, für die Stadt Wyk auf Föhr eine den Ziffern 1 und 2 entsprechende Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde weiterzuleiten.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 27.11.2007 ist das Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) 2009 eingeleitet worden.

Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998 und hat eine Laufzeit bis 2025.

 

Der Entwurf enthält Leitbilder, Ziele, Grundsätze und Erfordernisse für die künftige raumbezogene Entwicklung des Landes. Die Ziel und Grundsätze für das schleswig-holsteinische Küstenmeer werden auf Grund der Zuständigkeit des Landes ausschließlich im Landesentwicklungsplan festgelegt. Hinsichtlich des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein wird auf den „Generalplan Küstenschutz: Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein (GPK)“ in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Die dort enthaltenen Entwicklungsziele sind zugleich Ziele der Raumordnung.

Die weiteren Darstellungen in der Hauptkarte sind in den Regionalplänen nachrichtlich zu übernehmen.

 

Da der Landesentwicklungsplan im wesentlichen Ziele, Leitbilder und Grundsätze formuliert, sind die darin gemachten Aussaggen vergleichsweise allgemein gehalten. Eine weitergehende Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Regionalpläne, in denen dann auch genauere Angaben zu finden sind etwa zur Baugebietsabgrenzung, zur Zulässigkeit bestimmter Vorhaben (z. B. Campingplatz) usw.

 

Anhand von Daten zur demographischen Entwicklung der Bevölkerung und vor dem Hintergrund dieses demographischen Wandels (u. a. veränderte Altersstruktur, mehr Menschen mit Migrationshintergrund,) werden die Handlungserfordernisse für die verschiedenen Fachbereiche verdeutlicht. Ferner enthält der Plan wesentliche klimaschutzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung.

 

Bezogen auf die bauliche Entwicklung ist das Ziel, eine Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Neue Bauflächen sollen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute tragfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Dabei ist im ländlichen Raum die Größenordnung für eine Wohnbauflächenentwicklung auf 8 % des Bestandes an genutzten Dauerwohnungen begrenzt.

Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. D. h. neue Wohnungen sollen zunächst im Innenbereich errichtet werden, bevor Außenbereichsflächen neu erschlossen werden. Für die Stadt Wyk ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die oben genannte Begrenzung nicht für die wohnbauliche Entwicklung in den zentralen Orten gilt, die letztlich auch Zentren der wohnbaulichen Entwicklung sind.

 

Nach den Aussagen zur Windenergie ist eine weitere Entwicklung der Windenergie auf den Inseln und damit auch im Stadtgebiet nicht zugelassen.

 

Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. Einrichtungen für Jugendliche sollen mindestens in den Ober-, Mittel- und Unterzentren vorhanden sein.

 

Im Abschnitt Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung, zu denen auch die Insel Föhr zählt, wird deutlich gemacht, dass Maßnahmen zur Struktur- und Qualitätsverbesserung Vorrang haben vor einer reinen Kapazitätserweiterung. Zusätzliche Kapazitäten sind jedoch denkbar, wenn sie eine Struktur und/oder Qualitätsverbesserung des Angebotes bewirken (z. B. Hotel). Die Entwicklung soll sich in erster Linie auf eine Qualitätsverbesserung und stärkere zielgruppen-orientierte Differenzierung der Angebotsformen konzentrieren.

 

Gewerbe/Einzelhandel

Die Entwicklung der Gewerbe- und Einzelhandelsflächen soll an Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung (Deckung des täglichen Bedarfs) am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen wären daher nur zu Konsolidierungszwecken bestehender Betriebe zugelassen. Bei der Größenfestlegung ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestehender oder geplanter Versorgungsstrukturen, insbesondere an integrierten Versorgungsstandorten wie in der Innenstadt zu vermeiden. Art und Umfang solcher Einrichtungen müssen dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt entsprechen. Die Gesamtstruktur des Einzelhandels muss der Bevölkerungszahl und der sortimentsspezifischen Kaufkraft im Nah- bzw. Verflechtungsbereich angemessen sein.

 

Vor diesem Hintergrund wird die nachfolgende Stellungnahme für die Stadt Wyk auf Föhr abgegeben.