Beschlussempfehlung:
Die anliegende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oldsum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach § 5 Abs.1 Buchstabe a) setzt sich der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Oldsum aus 3 Gemeindevertreterinnen und –vertretern zusammen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung für eine Aufstockung der Mitgliederzahl von 3 auf 5 Personen ausgesprochen. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.
Anlagen:
2.
Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Oldsum
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom folgende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oldsum erlassen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Gemeinde Oldsum vom 14.12.2001 in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs.1 Buchstabe a) Bau- und Wegeausschuss ist hinter dem Wort „Zusammensetzung“ die Zahl „3“ durch die Zahl „5“ zu ersetzen.
Artikel II
Diese Änderung tritt rückwirkend zum 05.Juni 2008 in Kraft.
Oldsum, den
(LS) Bürgermeister