Beschlussempfehlung:
Die anliegende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach § 5 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum ist u.a. ein Finanzausschuss als ständiger Ausschuss der Gemeinde zu bilden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oevenum hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung für den Wegfall dieses Ausschusses ausgesprochen und auch keine neuen Mitglieder benannt. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.
Anlagen:
2.
Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Oevenum
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom folgende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum erlassen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum vom 22.11.2001 in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:
Im § 5 Abs.1 entfällt der unter Buchstabe a) angeführte Finanzausschuss
Artikel II
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oevenum, den
(LS) Bürgermeisterin