Betreff
Erlass einer 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000011
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Die anliegende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Nach § 5 Abs.1 der Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum ist u.a. ein Finanzausschuss als ständiger Ausschuss der Gemeinde zu bilden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oevenum hat sich auf ihrer konstituierenden Sitzung für den Wegfall dieses Ausschusses  ausgesprochen und auch keine neuen Mitglieder benannt. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.

 

Anlagen:

 

 

2. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom                        und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Nordfriesland vom                        folgende 2.Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum erlassen:

 

Artikel I

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Oevenum vom 22.11.2001 in der derzeit geltenden Fassung wird wie folgt geändert:

 

Im § 5 Abs.1 entfällt der unter Buchstabe a) angeführte Finanzausschuss

 

 

Artikel II

 

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Oevenum, den

 

                                                                        (LS)                                         Bürgermeisterin