Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr.25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße ausschließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rendsburg-Eckernförde (entspricht dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 47a) hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) abschließende Beschlussfassung
Vorlage
Stadt/001368/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

1.    Von Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken jedoch eine Anregung der Fortverwaltung vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen wurden keine Anregungen vor­gebracht.
Die Anregung der Forstverwaltung wird berücksichtigt und dementsprechend der Planentwurf für diese östliche Teilfläche des Änderungsbereiches geändert. Für die westliche Teilfläche wird der abschließende Beschluss gefasst, um in diesem Bereich geplante Vorhaben zeitlich nicht zu verzögern (siehe Anlage zur Vorlage).

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger und Privatpersonen, die Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

zu b)  abschließende Beschlussfassung

 

2.    Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 26. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in einem Abstand von
ca. 85 m westlich zur Strandstraße ausschließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr. 265 des Landschulheimes des Kreises Rendsburg Eckernförde.

3.    Die Teilfläche östlich der Privatstraße zum Marienhof (im Abstand von einer Bautiefe) wird von der Beschlussfassung ausgeklammert.

3.      Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Erläuterungsbereicht während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

sind das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken jedoch Anregungen vorgetragen worden. Demnach ist eine große zusammenhängende Fläche, die bisher im Entwurf als Weidefläche dargestellt ist, in weiten Teilbereichen als Wald auszuweisen.

 

Von Privatpersonen liegen keine Eingaben zum Planentwurf vor.

 

Da durch die Berücksichtigung der Stellungnahme der Forstbehörde die Grundzüge der Planung berührt werden, sind eine erneute öffentliche Auslegung und ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange für diese Teilfläche im Osten des Änderungsgebietes erforderlich, um dieser Stellungnahme Rechnung zu tragen. Für den westlichen Teilbereich des Änderungsgebietes kann jedoch die abschließende Beschlussfassung erfolgen, um ein in diesem Bereich geplantes Vorhaben zeitlich nicht zu verzögern.