Beschlussempfehlung:
zu a) Behandlung der eingegangenen
Anregungen und Bedenken
1. Von
Trägern öffentlicher Belange sind keine Bedenken jedoch eine Anregung der
Fortverwaltung vorgetragen worden (siehe Anlage zur Vorlage). Von
Privatpersonen wurden keine Anregungen vorgebracht.
Die Anregung der Forstverwaltung wird berücksichtigt und dementsprechend der
Planentwurf für diese östliche Teilfläche des Änderungsbereiches geändert. Für
die westliche Teilfläche wird der abschließende Beschluss gefasst, um in diesem
Bereich geplante Vorhaben zeitlich nicht zu verzögern (siehe Anlage zur
Vorlage).
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger und Privatpersonen, die
Anregungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
zu b) abschließende Beschlussfassung
2. Die
Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 26. Änderung des
Flächen-nutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Am
Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in
einem Abstand von
ca. 85 m westlich zur Strandstraße ausschließlich der Flurstücke Nr. 91 und Nr.
265 des Landschulheimes des Kreises Rendsburg Eckernförde.
3. Die
Teilfläche östlich der Privatstraße zum Marienhof (im Abstand von einer
Bautiefe) wird von der Beschlussfassung ausgeklammert.
3.
Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Erläuterungsbereicht während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken jedoch Anregungen vorgetragen worden. Demnach ist eine große zusammenhängende Fläche, die bisher im Entwurf als Weidefläche dargestellt ist, in weiten Teilbereichen als Wald auszuweisen.
Von Privatpersonen liegen keine Eingaben zum Planentwurf vor.
Da durch die Berücksichtigung der Stellungnahme der Forstbehörde die Grundzüge der Planung berührt werden, sind eine erneute öffentliche Auslegung und ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange für diese Teilfläche im Osten des Änderungsgebietes erforderlich, um dieser Stellungnahme Rechnung zu tragen. Für den westlichen Teilbereich des Änderungsgebietes kann jedoch die abschließende Beschlussfassung erfolgen, um ein in diesem Bereich geplantes Vorhaben zeitlich nicht zu verzögern.