Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Dunsum a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Dun/000009
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet nördlich der Landesstraße L214 im Bereich des Ortseingangs Großdunsum (Flur 3, Flurstücke 28 und 29 teilweise) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung,

2.2.  Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung,

2.3.  Bildung eines Dorfplatzes im südlichen Bereich des Plangebiets,

2.4.  Neugestaltung der Ortseingangssituation und Regelung der ortsgestalterischen Rahmenbedingungen im Plangebiet,

2.5.  Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf 1 WE pro Gebäude,

2.6.  Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße von 750m² und Einzelhausbauweise,

2.7.  Begrenzung der überbaubaren Grundfläche auf max 130m² je Baugrundstück,

2.8.  Regelung des Ausgleichserfordernisses.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Dunsum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet nördlich der Landesstraße L214 im Bereich des Ortseingangs Großdunsum (Flur 3, Flurstücke 28 und 29 teilweise) einzuleiten.

 

Die wesentlichen Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:

1.    Schaffung von 4 Bauplätzen für die Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation durch die Verfolgung privater (Vermarktungs-) Interessen,

2.    Bildung eines Dorfplatzes im südlichen Bereich des Plangebiets,

3.    Neugestaltung der Ortseingangssituation und Regelung der ortsgestalterischen Rahmenbedingungen im Plangebiet.