Beschlussempfehlung:
Die vorliegende Entgeltordnung für das Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Seit Gründung des Zweckverbandes im Jahre 1995 wurden die Eintrittsgelder nicht angehoben. Aufgrund der Währungsumstellung auf Euro im Jahre 2002 wurden die Beträge der neuen Währung lediglich auf- bzw. abgerundet.
Die Entgeltordnung für das Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
ENTGELTORDNUNG
für das Dr.
Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr
§ 1
Allgemeines
Für den Besuch des Museums wird grundsätzlich ein Eintrittsgeld erhoben.
§ 2
Eintrittsgeld
ohne / mit Kurkarte
Preisgruppe I Normaltarif für
Einzelbesucher 4,10
€ / 2,80 €
Preisgruppe II Ermäßigungsberechtigte 2,00
€ / 1,50 €
für
Kinder und Jugendliche von 6-17 Jahren
(bis 6
Jahre frei), Schüler/innen, Auszu-
bildende,
Studenten/innen, Sozialhilfe-
empfänger/innen,
Arbeitslose, Wehr-
pflichtige und Zivildienstleistende,
Schwerbehinderte mit einer Behinderung
von 80 %
Preisgruppe III Familientarif 9,50
€ / 6,50 €
für 1- 2
Erwachsene mit bis zu
5 Kindern
Preisgruppe IV Gruppentarif 3,00
€ / 2,00 €
-
Eintritt je Person
- Gruppen
mit mindestens 15 Personen
-
1 Begleiter/in je Gruppe ist frei
Preisgruppe V Schulklassen 1,00
€ / 1,00 €
-
Eintritt je Schüler/in
-
Lehrkräfte haben freien Eintritt
Preisgruppe VI Zusätzlich für Führungen mit 20,00 € /
20,00 €
besonderem
personellen Aufwand
(z.B.
durch die Museumsleitung) und
nur
nach vorheriger Anmeldung und
Bestätigung
§
3
Ermäßigungen
Sind die Räumlichkeiten des Museums infolge von Veranstaltungen, Bauarbeiten usw. nur teilweise zu besichtigen, kann die Museumsleitung nach Ermessen für diesen Zeitraum die Eintrittspreise des betroffenen Hauses ermäßigen.
Von Gästen des Zweckverbandes und Mitgliedern des Museumsvereins Föhr e.V. wird kein Museumseintritt erhoben.
§
4
Aushang
Die Eintrittsgelder sind als Preisaushang kenntlich zu machen.
Die Entgeltordnung kann von den Besuchern auf Verlangen eingesehen werden.
§
5
In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft. Damit tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Wyk auf Föhr, den Zweckverband
Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr.
Verbandsvorsteher