Betreff
Einrichtung eines Förderzentrums, angegliedert an die Öömrang Skuul
Vorlage
Amt/000057
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Einrichtung eines Förderzentrums, angegliedert an die Öömrang Skuul, wird zugestimmt.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im neuen Schulgesetz ist die Angliederung aller Regelschulen an ein zuständiges Förderzentrum vorgesehen, um die integrativ beschulten Förderschüler sonderschulpädagogisch begleiten zu können und für die anderen Schüler präventive Maßnahmen mit den Regelschulen abstimmen zu können.

Für die Öömrang Skuul ist diese Begleitung durch ein Förderzentrum schon fahrtechnisch kaum möglich. Deshalb hat die Schule eine Anfrage an die oberste Schulaufsicht gestellt, wie in diesem Falle zu verfahren ist. Ihr wurde der Antrag auf Einrichtung eines Förderzentrums auf Amrum nahegelegt, mit dem die Förderschüler begleitet werden können. Der Antrag muss vom Schulträger gestellt werden, also vom Amt Föhr-Amrum. Da der Schulträger bereits jetzt für die Bereitstellung der Sachmittel für die Beschulung der Förderschüler aufkommt, ändert sich für ihn nichts an der Mittelzuweisung für die Schule, wohl aber der Status der Sonderschullehrkräfte, die dann einer Sonderschullehrerplanstelle zugewiesen werden könnten.

Das Förderzentrum würde organisatorisch an die Öömrang Skuul angegliedert, ähnlich wie auf Föhr mit dem Förderzentrum an der Rüm-Hart-Schule in Wyk.