Betreff
Landesentwicklungsplan 2009 Stellungnahme Amrum
Vorlage
Nord/000007
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 27.11.2007 ist das Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) 2009 eingeleitet worden.

Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998 und soll Ende 2009 in Kraft treten, mit einer  Laufzeit bis 2025.

 

Der Entwurf enthält Leitbilder, Ziele, Grundsätze und Erfordernisse für die künftige raumbezogene Entwicklung des Landes. Hinsichtlich des Küstenschutzes in Schleswig-Holstein wird auf den „Generalplan Küstenschutz: Integriertes Küstenschutzmanagement in Schleswig-Holstein (GPK)“ in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Die dort enthaltenen Entwicklungsziele sind zugleich Ziele der Raumordnung.

 

Da der Landesentwicklungsplan im wesentlichen Ziele, Leitbilder und Grundsätze formuliert, sind die darin gemachten Aussagen vergleichsweise allgemein gehalten. Eine weitergehende Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Regionalpläne, in denen dann auch genauere Angaben zu finden sind, d.h. der Regionalplan konkretisiert den Landesentwicklungsplan räumlich wie inhaltlich. Beachtlich ist hierbei, dass die Regionalplanung vom Land auf die kommunale Ebene übertragen wird (Novelle zum Landesplanungsgesetz). Träger der Regionalplanung sollen die kommunalen Planungsverbände werden.  

 

Anhand von Daten zur demographischen Entwicklung der Bevölkerung und vor dem Hintergrund dieses demographischen Wandels werden die Handlungserfordernisse für die verschiedenen Fachbereiche verdeutlicht. Ferner enthält der Plan wesentliche klimaschutzpolitische Zielsetzungen der Landesregierung.

 

 

Bezogen auf die bauliche Entwicklung ist das Ziel, eine Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Neue Bauflächen sollen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene Ortsteile ausgewiesen werden, um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren. Dabei ist im ländlichen Raum die Größenordnung für eine Wohnbauflächenentwicklung auf 8 % des Bestandes an genutzten Dauerwohnungen ( bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2006) begrenzt.

Für die Gemeinde Nebel ist in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die oben genannte Begrenzung nicht für die wohnbauliche Entwicklung in den zentralen Orten gilt, die letztlich auch Zentren der wohnbaulichen Entwicklung sind.

Bei einem höheren Bedarf können die drei Gemeinden  im  Rahmen einer Vereinbarung ihren wohnbaulichen Entwicklungsrahmen erweitern. Es besteht auch die Möglichkeit, den Entwicklungsrahmen, den der  Landesentwicklungsplan vorgibt, bei der Aufstellung des Regionalplanes zu verändern. Das heißt, die Regionalplanung kann einen anderen Rahmen vorgeben,  der die besondere Situation in den Gebieten berücksichtigt. Hierbei ist zu beachten, dass die Insel Amrum zum Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung gehört und somit größere tourismusbezogene Bauvorhaben (z. B. Hotels mit mehr als 100 Zimmern) nach raumordnerischer Abstimmung möglich sind. Weiterentwicklung des touristischen Angebotes auf

 

 

Amrum bedeutet aber, dass der  Siedlungsdruck und die Siedlungsdichte  wegen des erhöhten Arbeitskräftebedarfs besonders hoch ist. Diese Tatsache muss zwingend  bei der zukünftigen

Wohnungsbauentwicklung berücksichtigt werden. Der Träger der Regionalplanung  muss deshalb für Amrum einen wohnungsbaulichen Entwicklungsrahmen festlegen, der dem besonderen Bedarf der Insel Amrum  Rechnung trägt.   Die touristischen Entwicklungsperspektiven dürfen nicht durch eine Begrenzung der Wohnbauentwicklung  gestört werden.

 

 

Amrum ist Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen. Eine gewerbliche Entwicklung der Windenergie ist auf der  Insel nicht zugelassen.

 

Im Abschnitt Entwicklung der Daseinsvorsorge werden u. a. gleichwertige Lebensverhältnisse angestrebt. Das bedeutet u. a. in allen Gemeinden, mindestens aber in allen Zentralen Orten, soll ein bedarfsgerechtes Angebot an Schuleinrichtungen, Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an Tagespflegestellen zur Verfügung stehen.

 

 

Gewerbe/Einzelhandel

Die Entwicklung der Gewerbe- und Einzelhandelsflächen soll an Einzelhandelseinrichtungen zur Nahversorgung (Deckung des täglichen Bedarfs) am örtlichen Bedarf ausgerichtet werden.

 

Großflächige Einzelhandelseinrichtungen wären daher nur zu Konsolidierungszwecken bestehender Betriebe zugelassen. Art und Umfang solcher Einrichtungen müssen dem Grad der zentralörtlichen Bedeutung der Gemeinde entsprechen. Die Gesamtstruktur des Einzelhandels muss der Bevölkerungszahl im Nah- bzw. Verflechtungsbereich angemessen sein.

 

 

Amrum ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft großflächig dargestellt.  Im Regionalplan werden diese Räume weiter differenzierend als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft dargestellt. Die Vorbehaltsgebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Mit der Darstellung als Vorbehaltsgebiet sind unmittelbar  keine Nutzungseinschränkungen verbunden. Die Gemeinden auf Amrum haben bereits die entsprechenden Vorbehaltsgebiete im „Landschaftsplan Insel Amrum“ konkretisiert festgelegt.

Eine Befassung mit diesem Thema im Rahmen des Landesentwicklungsplanes ist aus den vorgenannten Gründen nicht erforderlich.

 

 

 

   

Beschlussempfehlung:  

 

 

Die im  Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009  beschriebenen Leitbilder und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Landes und der Region sollen in den folgenden Punkten ergänzt bzw. einer kritischen Prüfung unterzogen werden. 

 

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, das diese Aussagen in ihrer weiteren Konkretisierung im Regionalplan Berücksichtigung finden:  

 

 

 

 

 

 

  1. Die Notwendigkeit einer guten Anbindung der Inseln Föhr und Amrum an den schienengebundenen Verkehr soll betont werden. Dabei geht es nicht nur um die Strecke Hamburg-Niebüll, sondern auch um den Anschluss von Niebüll nach Dagebüll.

  2. Durch die tendenzielle Zunahme der Ostwindwetterlagen ist der tideunabhängige Fährverkehr in Frage gestellt. Die Notwendigkeit einer regelmäßigen Ausbaggerung und Freihaltung der Seewasserstraße insbesondere auch bis Amrum, durch die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, muss in den Plan aufgenommen werden.

  3. Ferner kommt auch dem Ausbau des Straßenverkehrsnetzes (B 5 und A 23) eine große Bedeutung für die Anbindung der Inseln an das Festland zu, insbesondere im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Tourismus.

  4. Die Existenz des Krankenhauses auf Föhr ist im Rahmen der Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für die Inseln Föhr und Amrum lebenswichtig. Dieser Krankenhaus­standort ist daher langfristig zu erhalten, auch unabhängig von den landesplanerischen Zielen für das Gesundheitswesen, die sich im wesentlichen an Bettenzahlen orientieren. Bei den Bedarfüberlegungen sind die durch den Tourismus bedingten Personenzahlen  zu berücksichtigen.

  5. Die Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung in den Landgemeinden auf 8 % der für Dauerwohnnutzung verwendeten Wohnungen sollte überdacht bzw. aufgehoben werden, um eine im Einzelfall sachgerechte Lösung für die jeweilige Gemeinde zu ermöglichen. Die Insel Amrum ist Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung. Die 3 Gemeinden wollen gemeinsam das von PROJECT M erarbeitete  „Infrastrukturentwicklungskonzept Amrum“ umsetzen. Ziel ist eine qualitative Aufwertung der touristischen Infrastruktur sowie der Ortsbilder auf der Insel, um eine zukünftige wettbewerbsfähige Tourismusentwicklung zu gewährleisten. Größere tourismusbezogene Bau- und Umbaumaßnahmen sind geplant, sodass auch der Wohnraumbedarf  wegen der zuziehenden Arbeitnehmer erheblich anwachsen wird. Die wohnungsbauliche Entwicklung auf Amrum darf deshalb nicht durch den vorgegebenen Entwicklungsrahmen von 8 % beschränkt werden, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedürfnissen einer sich im Strukturwandel befindlichen Insel orientieren. Diese Forderung muss zwingend auch in der Regionalplanung sowie bei der Festlegung  von Baugebietsgrenzen berücksichtigt werden.    

 

6.  Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Stellungnahme an die Landesplanung weiter zu     leiten.