Beschlussempfehlung:
1. Für das Gebiet „Ortslage Mitte - West“, gelegen etwa in der Mitte der bebauten Ortslage von Wittdün, das Flächen nördlich der Inselstraße und südlich der Mittelstraße sowie zwischen den Straßen Achtern Stand und Strandstraße umfasst, wird der Bebauungsplan Nr. 3 neu aufgestellt.
Das Gebiet wird begrenzt
- im Norden von der nördlichen Grenze der nördlichen Wandelbahn;
- im Osten von der östlichen Grenze des Grundstücks Inselstraße Nr. 30, der
östlichen Grenze der Strandstraße sowie der östlichen Grenze des Grundstücks
Obere Wandelbahn Nr. 15;
- im Süden durch die südliche Grenze der Unteren Wandelbahn;
- im Westen durch die östliche Grenze des Übergangs zum Strand in südlicher
Verlängerung der Straße Achtern Strand, die östliche Grenze der Straße Achtern
Strand sowie die westliche Grenze des Grundstücks Inselstraße Nr. 44.
2. Für die Neufassung des Bebauungsplanes werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Sicherung des Bestandes sowie einer
geordneten Entwicklung unter Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte
Veränderungen;
- Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion sowie der Wohnfunktion für die
einheimische Bevölkerung;
- Entwicklung von Dauerwohnungen im Bereich der gemeindlichen Flächen nördlich
der Mittelstraße sowie Anpassung der Maße der baulichen Nutzung auf bisher
gering ausgenutzten Grundstücken an zeitgemäße Wohnungsgrößen;
- Berücksichtigung der veränderten Belange des Verkehrs und der Erschließung
einschließlich der Anlagen für den öffentlichen ruhenden Verkehr;
- Vorbereitung bodenordnender Maßnahmen;
- Anpassung der gestalterischen Festsetzungen an den zwischenzeitlichen Bestand
unter Beibehaltung des Planungsziels bzgl. Einfügung der Neubebauung auf bisher
baulich nicht genutzten Grundstücken bzw. bei Abgang vorhandener Gebäude in die
jeweilige städtebauliche Situation.
3. Die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 soll als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
- im Sinne des § 3 Abs.1 BauGB - in einer Informationsveranstaltung erfolgen.
4. Mit der Ausarbeitung der Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 3 soll die
Planergruppe 75 in Eckernförde beauftragt werden.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Gemäß § 13a Abs.3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Neufassung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt werden soll.
Sachdarstellung mit Begründung:
Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreterinnen und -vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Planungserfordernis:
Die am 29.01.1987 in Kraft getretene Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ ist zwecks Anpassung an veränderte planerische Zielsetzungen der Gemeinde zwischenzeitlich 4-mal geändert worden und deshalb nur noch schwer lesbar.
Weiterhin ist eine Überplanung der nördlich der Mittelstraße gelegenen Flächen
der Gemeinde, von denen die bisherigen Nutzungen insbesondere durch die
Kurverwaltung mit Veranstaltungsräumen sowie den Bauhof im Zuge der Umsetzung
des zwischen den Gemeinden Norddorf, Nebel und Wittdün abgestimmten
Infrastrukturentwicklungskonzeptes für Amrum bereits an andere Standorte
verlegt worden sind bzw. kurzfristig verlegt werden sollen, erforderlich.