Beschlussempfehlung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witsum hat der Gemeindeversammlung in
seiner Sitzung am 25.08.2008 nach Prüfung empfohlen, die Jahresrechnung 2007
wie vorstehend anzuerkennen und zu beschließen.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresrechnung wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 79.712,63
EUR
Vermögenshaushalt 15.954,58 EUR
gesamt: 95.667,21
EUR
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 79.712,63
EUR
Vermögenshaushalt 15.954,58 EUR
gesamt: 95.667,21
EUR
Die Jahresrechnung wird wie vorgelegt anerkannt und
beschlossen.
Die über-/außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 4.085,00
EUR werden genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Jahr 2007 schließt in beiden Teilhaushalten
ausgeglichen ab. Der Planansatz im
Verwaltungshaushalt ging ebenfalls von einem ausgeglichenen Ergebnis aus. Nach
dem Abschluss zeigt sich im Ergebnis des Verwaltungshaushaltes ein Überschuß
i.H.v. rd. 13.030,- EUR, der dem Vermögenshaushalt zugeführt werden konnte.
Damit beläuft sich das Rechnungsergebnis des Verwaltungshaushaltes auf eine Verbesserung
von rd. 17.330,- EUR gegenüber den Prognosen der Planung. Einen
Pflichtzuführungsbetrag braucht die Gemeinde nicht nachzuweisen, da keine
Darlehen zu bedienen sind.
Das verbesserte Ergebnis des Verwaltungshaushaltes
schlägt sich im Vermögenshaushalt entsprechend nieder, was anhand der
Rücklagenzuführung (ohne Planansatz) deutlich wird. Damit wurde ein Überschussbetrag
gem. § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO erreicht. Zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes war somit keine Abdeckung aus Rücklagemitteln, wie im
Haushaltsplan noch verzeichnet, erforderlich.