Beschlussempfehlung:
Bezugnehmend auf die Beratung des Fachausschusses Föhr und
des Schulausschusses wird beschlossen, keinen/ einen Zuschuss in
Höhe von _____ v.H. zu den Schülerbeförderungskosten der
nichtanspruchsberechtigten Schüler/innen/Kinder zu gewähren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Satzung des Kreises
Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die
Schülerbeförderung regelt auch die Frage der Anspruchsberechtigung. Ein
Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn u.a. der Schulweg (kürzester
verkehrsüblicher Weg von der Wohnung zur Schule) in der einfachen
Entfernung bei Grundschulen mehr als 2
km, bei Schülern der Klassenstufe 5 bis 10 mehr als 4 km beträgt. In der
Gemeinde Midlum betrifft diese Regelung die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10,
die im Röhrdenstieg wohnen, da dort der verkehrsübliche Weg von der Wohnung zur
Schule weniger als 4 Kilometer ist und somit diese Schüler
nichtanspruchsberechtigt sind.
Vor Einführung der
Elternbeteiligung sind im freigestellten Schülerverkehr auf Föhr-Land auch
Schüler/innen mit dem Schulbus transportiert worden, die keinen Anspruch
besaßen. Die Kosten hierfür hat alleine das Amt Föhr-Land getragen, während die
Kosten für die anspruchsberechtigten Kinder vom Kreis Nordfriesland mit 66,67 v.H.
bezuschusst worden sind.
Mit Einführung der
Elternbeteiligung durch das Land Schleswig-Holstein wurde von allen
Schülern und Schülerinnen ein 30%iger Kostenanteil erhoben. In diesem
Zusammenhang sprach sich der Amtsausschuss für nachstehende Finanzierungsregelung
bei den nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern aus:
40
v.H. Zuschuss des Amtes Föhr-Amrum
60
v.H. Eigenbeteiligung
Die dann vom Gesetzgeber zugelassene und vom Kreis Nordfriesland beschlossene Abschaffung der Eigenbeteiligung im Schülerverkehr galt nur für die anspruchsberechtigten Schüler/innen und hatte keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Kosten für nichtanspruchsberechtigte Schüler/innen durch das Amt. Für sie gilt weiterhin die vorstehende Regelung mit einer 60%igen Eigenbeteiligung. Jedoch kann dieser Eigenanteil durch die Wohnortgemeinde mitgetragen werden. Von der Regelung, dass die Hälfte der 60%igen Eigenbeteiligung von der Wohnortgemeinde getragen wird, machen die Gemeinden Oevenum, Alkersum, Borgsum, Süderende, Oldsum und die Stadt Wyk auf Föhr bereits seit dem letzten Schuljahr Gebrauch.
Anhand der Anträge zur Schülerbeförderung des Schuljahres 2008/2009 ist ein Maximalbetrag errechenbar.
Für die Gemeinde Midlum wären dies maximal = 188,00 €
(2 Schüler/innen = 2 x 94 € bei Übernahme von 30 v.H.)