Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Abwassersatzung des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000066/1
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Amtes Föhr-Amrum über die Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) in der überarbeiteten Fassung vom 02.10.2008 wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

In seiner Sitzung am 30.09.2008 hat sich der Fachausschuss Föhr des Amtes Föhr-Amrum mit der Sitzungsvorlage Amt/000066 befasst und eine Umstellung der Grundgebühr in der Abwasserbeseitigung vom Grundflächenmaßstab auf die Zählergröße (Nennweite) des Wasserzählers generell befürwortet.

In Abweichung zum ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung soll jedoch der Kostenanteil, der über Grundgebühren zu finanzieren ist, zu Lasten der Verbrauchsgebühr reduziert werden. Vom Fachausschuss Föhr wird dabei eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,48 €/m³ vorgeschlagen. Dieser Betrag war bereits vor In-Kraft-Treten der 1. Nachtragssatzung zur Abwassersatzung bis zum Veranlagungsjahr 2007 maßgeblich.

Unter Berücksichtigung der gewollten Verminderung der bisher angesammelten Gebührenüberschüsse sind über die Abwassergebühren im Abrechnungsgebiet derzeit jährlich rund 735 T€ zu finanzieren. Bei einer Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,48 €/m³ wären bei einer Gesamt-Abwassermenge von 178.163 m³ Zusatzgebühren von insgesamt 441.844 € zu erwarten. Der über die Grundgebühren zu finanzierende Restanteil beträgt folglich rund 293 T€. Das entspricht einem Anteil von 68% der nichtvariablen Kosten der Abwasserbeseitigung (Fixkosten).

In Abweichung zu den in der Ursprungsvorlage genannten Auswertungsdaten ist noch zu berücksichtigen, dass etwa 100 Wasserzähler im Abrechnungsgebiet lediglich Zweitzähler auf einem Grundstück mit mehreren Teileigentumsverhältnissen sind, und deshalb von der Gesamtzahl der Zähler in Abzug gebracht werden müssen. Zudem ist eine exaktere Staffelung der Grundgebühren entsprechend der maximalen Wasser-Durchflussmengen der unterschiedlichen Zählergrößen vorgenommen worden. Danach ergeben sich folgende neuen Grundgebühren:

                 1.323 Zähler Qn 2,5 x 204,00 € =             269.892,00 €
                      35 Zähler Qn 6 x 489,60 € =                  17.136,00 €
                        1 Zähler Qn 10 x 816,00 € =                     816,00 €

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                                          Zwischensumme:             287.844,00 €

                      42 Zähler Qn 2,5 x 112,20 € =                 4.712,40 €

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                           Grundgebühren insgesamt:             292.556,40 €

 

Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf wurde entsprechend überarbeitet.

Anlagen:

Satzungsentwurf
(Stand: 02.10.2008)