Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008
Vorlage
Stadt/001720
Aktenzeichen
902-75
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt nach eingehender Beratung den Erlass der folgenden

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Wyk auf Föhr

für das Haushaltsjahr 2008

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 06.11.2008 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

                                                                              § 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher   nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

im Verwaltungshaushalt

                   die Einnahmen            913.700,-                    600,-        11.534.900,-        12.448.000,-

                   die Ausgaben            1.065.600,-             152.500,-        11.534.900,-        12.448.000,-

 

im Vermögenshaushalt

                   die Einnahmen            707.600,-               74.600,-          3.031.900,-          3.664.900,-

                   die Ausgaben               633.000,-                        0,-          3.031.900,-          3.664.900,-

 

 

                                                                              § 2

1.  Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert.

2.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

4.  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

 

 

                                                                              § 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den 06.11.2008.

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                            (LS)            gez.: Lorenzen

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2008 der Stadt Wyk auf Föhr sind div. Mehrausgaben / Ansatzverschiebungen entstanden. Die zusätzliche Aufnahme von Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen lässt den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2008 aufgrund der Vorschriften des § 80 GO zunächst erforderlich erscheinen.

 

Aufgrund von erheblichen Mehreinnahmen im Bereich der Realsteuern schließt der Nachtrags-Haushaltsplan jedoch mit einem besseren Ergebnis ab, als der Ursprungshaushalt. Da eine neu aufzunehmende Investition zudem als erheblich angesehen wird (Grundstücksgeschäft Amt ./. Stadt), besteht aufgrund der o.a. Vorschrift eine gesetzliche Verpflichtung zum Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Erlass der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung geboten. Zudem erscheint es sinnvoll, bisher nicht berücksichtigte Positionen einzuplanen oder bestehende umzusetzen oder deren Ansätze zu verändern.

 

Auf die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Anlagen:

 

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. Nachtrags-Haushaltsplan –Verwaltungsentwurf-