Betreff
Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße hier: a) Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der vorgezogenen Behördenbeteiligung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001687/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.      Die im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der geänderten Anlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Privatpersonen oder Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

2.      Der Entwurf für den Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet zwischen Boldixumer Straße, Töft (beiderseits), Marschweg und westlich der Schifferstraße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

3.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, nachdem der weitere städtebauliche Vertrag zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt Wyk auf Föhr geschlossen worden ist. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Stand des Planverfahrens

Für die Verwirklichung eines neuen Standortes für das Paritätische Haus Schöneberg sowie die Ermöglichung eines Projektes zum „Betreuten Wohnen“ für Menschen mit einem Betreuungsbedarf ist die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 48 für das Gebiet nördlich der Boldixumer Straße und östlich des Weges Töft beschlossen worden. Das Verfahren für den Bebauungsplan ist bislang so weit geführt, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, eine vorgezogene Behördenbeteiligung sowie eine Planungsanzeige bei der Landesplanungsbehörde erfolgt sind.

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind verschiedene Eingaben von Privatpersonen und Stellungnahmen von Behörden eingegangen, die in der Anlage dargestellt sind. Die vorgetragenen Gesichtspunkte sind geprüft worden. Die Verwaltung hat eine Stellungnahme erarbeitet, wonach einige Eingaben inhaltlich berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und einige Gesichtspunkte auch nicht berücksichtigt werden, wie in der Anlage dargestellt.

 

In der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 04.11.2008 sind die privaten Eingaben gemäß der Anlage zur Vorlage behandelt und in einen Punkt geändert worden. In Ziffer 06 ist die Nutzung des Anliegerweges Töft als Geh- und Fahrradwegverbindung für die Allgemeinheit vor dem Hintergrund des gesamtstädtischen Geh und Radwegenetzes für sinnvoll erachtet worden, so das es die Ausweisung eines entsprechenden Geh-, und Fahrrechtes beibehalten wird.

 

Ferner sind die von Kreisbauamt als Träger öffentlicher Belange am 04.11.2008 vorgetragenen Ergänzungen und Änderungen zu den Textfestsetzungen behandelt worden mit einer entsprechenden Neufassung des Textes zum Bebauungsplan.

 

 

Zu b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die Auswertung der Eingaben und Stellungnahmen hat zu inhaltlichen Änderungen der Planung geführt, die in einem geänderten Vorentwurf dargestellt sind. Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 04.11.2008 ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Auslegung erst dann eingeleitet werden wird, wenn der Vertrag über die weiteren städtebaulichen Vereinbarungen zwischen den Vorhabenträgerinnen und der Stadt Wyk auf Föhr geschlossen worden ist.