Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008 des Amtes Föhr-Amrum wie folgt:
1. Nachtragshaushaltssatzung
des
Amtes Föhr-Amrum
für das Haushaltsjahr 2008
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung durch den Amtsausschuß vom 17. Dezember 2008 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf |
|
EUR
|
EUR |
EUR |
EUR
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im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 464.100,- 252.500,- 8.253.400,- 8.465.000,-
die Ausgaben 298.300,- 86.700,- 8.253.400,- 8.465.000,-
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 200.200,- 194.600,- 1.242.200,- 1.247.800,-
die Ausgaben 125.600,- 120.000,- 1.242.200,- 1.247.800,-
§
2
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
festgesetzt von bisher 716.700,- EUR auf nunmehr 522.100,- EUR.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§
3
Der Umlagesatz für die allgemeine Amtsumlage wird festgesetzt von bisher 51,0 % auf nunmehr 46,8 %.
Wyk auf
Föhr, den 17. Dezember 2008.
Amt
Föhr-Amrum
Die Amtsdirektorin
(LS) gez.: Gehrmann
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 18 der Amtsordnung Schleswig-Holstein
ist der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung geboten, da sich zum Teil erhebliche
Abweichungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Haushaltsplan 2008
abzeichnen. Hierdurch ändert sich der Haushaltsausgleich in diesem
Teilhaushalt aufgrund der Finanzierungs-Veränderungen. Der Darlehensbedarf kann
um nahezu 200.000 EUR gesenkt werden.
Die Anpassungen im
Verwaltungshaushalt verändern den Ausgleich des Teilhaushaltes ebenfalls positiv.
Hierdurch kann der Umlagesatz
für die Amtsumlage verringert werden. Zudem ergab sich aufgrund der
endgültigen Berechnungen des kommunalen Finanzausgleiches ein Mehrbetrag in den
Umlagegrundlagen, da sich die Grund- und Garantiebeträge gegenüber der
Empfehlungen im Haushaltserlass des Landes 2007 deutlich verbesserten
und der Umlagebetrag bei einer Bemessung von 51 % einen Mehrbetrag von rd.
110.000 EUR erbrachte, der zusätzlich zur Senkung des Umlagesatzes beiträgt.
Zusammen mit den
Verbesserungen des Verwaltungshaushaltes ergibt sich 2008 ein nicht für den
Ausgleich benötigter Betrag von rd. 355.000 EUR, der nach dem Willen des
Amtsausschusses in die Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden zurückgeführt
werden soll. Ein Überschussbetrag gem. § 39, Abs. 3 GemHVO SH soll folglich
nicht ausgewiesen werden.
Der nicht benötigte Teil
der bereits verrechneten Amtsumlage wird im Zuge der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2008 ermittelt und durch Verrechnung ausgeglichen.
Weitere Nachtragsansätze
werden nicht erforderlich, da die Ansatzüberschreitungen im Zuge der Auflösung
der Deckungskreise kompensiert werden können. Die darüber hinaus
verzeichneten Ansatzüberschreitungen oder außerplanmäßigen Bewilligungen sind
von untergeordneter Bedeutung.
Auf die Angaben im Vorbericht sowie die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltsplanes wird an dieser Stelle verwiesen.
Anlagen:
Entwurf der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008.
Einzelplanzusammenstellung.
Nachtragspläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.