Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008 des Amtes Föhr-Amrum.
Vorlage
Amt/000074
Aktenzeichen
902-10
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008 des Amtes Föhr-Amrum wie folgt:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

                                                    des Amtes Föhr-Amrum

                                                    für das Haushaltsjahr 2008

 

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlußfassung durch den Amtsausschuß vom  17. Dezember 2008 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haus­haltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher    nunmehr festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

im Verwaltungshaushalt

 

                   die Einnahmen            464.100,-             252.500,-          8.253.400,-          8.465.000,-

                   die Ausgaben               298.300,-               86.700,-          8.253.400,-          8.465.000,-

 

im Vermögenshaushalt

 

                   die Einnahmen            200.200,-             194.600,-          1.242.200,-          1.247.800,-

                   die Ausgaben               125.600,-             120.000,-          1.242.200,-          1.247.800,-

 

 

                                                                           § 2

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird

                               festgesetzt von bisher 716.700,- EUR auf nunmehr  522.100,- EUR.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

 

 

                                                                           § 3

 

Der Umlagesatz für die allgemeine Amtsumlage wird festgesetzt von bisher 51,0 % auf nunmehr 46,8 %.

 

 

Wyk auf Föhr, den 17. Dezember 2008.

                                                                                                Amt Föhr-Amrum

                                                                                                Die Amtsdirektorin

                                                                              (LS)             gez.: Gehrmann

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 18 der Amtsordnung Schleswig-Holstein ist der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung geboten, da sich zum Teil erhebliche Abweichungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Haushaltsplan 2008 abzeichnen. Hierdurch ändert sich der Haushaltsausgleich in diesem Teilhaushalt aufgrund der Finanzierungs-Veränderungen. Der Darlehensbedarf kann um nahezu 200.000 EUR gesenkt werden.

 

 

 

Die Anpassungen im Verwaltungshaushalt verändern den Ausgleich des Teilhaushaltes ebenfalls positiv.

Hierdurch kann der Umlagesatz für die Amtsumlage verringert werden. Zudem ergab sich aufgrund der endgültigen Berechnungen des kommunalen Finanzausgleiches ein Mehrbetrag in den Umlagegrundlagen, da sich die Grund- und Garantiebeträge gegenüber der Empfehlungen im Haushaltserlass des Landes 2007 deutlich verbesserten und der Umlagebetrag bei einer Bemessung von 51 % einen Mehrbetrag von rd. 110.000 EUR erbrachte, der zusätzlich zur Senkung des Umlagesatzes beiträgt.

 

 

Zusammen mit den Verbesserungen des Verwaltungshaushaltes ergibt sich 2008 ein nicht für den Ausgleich benötigter Betrag von rd. 355.000 EUR, der nach dem Willen des Amtsausschusses in die Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden zurückgeführt werden soll. Ein Überschussbetrag gem. § 39, Abs. 3 GemHVO SH soll folglich nicht ausgewiesen werden.

Der nicht benötigte Teil der bereits verrechneten Amtsumlage wird im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2008 ermittelt und durch Verrechnung ausgeglichen.

 

 

 

Weitere Nachtragsansätze werden nicht erforderlich, da die Ansatzüberschreitungen im Zuge der Auflösung der Deckungskreise kompensiert werden können. Die darüber hinaus verzeichneten Ansatzüberschreitungen oder außerplanmäßigen Bewilligungen sind von untergeordneter Bedeutung.

 

 

 

 

Auf die Angaben im Vorbericht sowie die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltsplanes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

Anlagen:

 

 

Entwurf der 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2008.

Einzelplanzusammenstellung.

Nachtragspläne Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.