Betreff
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Heymannsparkplatzes - hier: im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
Stadt/001726
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu 1.) Kenntnisnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für eine nachträgliche Genehmigung der Teilfläche 1 einzuleiten.

 

Zu 2.) Die Stadt Wyk beabsichtigt, den Parkplatz am Heymannsweg langfristig, das heißt in den nächsten 10-20 Jahren, wie im Flächennutzungsplan der Stadt Wyk dargestellt zu erweitern.

 

Der Erwerb entsprechender Flächen ist vorgesehen. Hierzu sollen mittelfristig Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern geführt werden.

 

Der Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Boldixumer Straße 8, dessen Inhaber bereits im Vorfeld signalisiert haben, dass keine ausreichenden Erweiterungsmöglichkeiten auf seinem Grundstück vorhanden seien, soll in diesem Zusammenhang bei der Suche nach Ersatzflächen durch die Stadt Wyk unterstützt werden.

Entsprechende Flächen könnten dem Betrieb beispielsweise im Bereich der ebenfalls im Flächennutzungsplan neu ausgewiesenen Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der L214 angeboten werden. Diese könnten dann dem tatsächlichen Flächen- und Entwicklungsbedarf des Betriebs, welcher am bisherigen Standort nicht vollständig gedeckt werden kann, entsprechend zugeschnitten werden.

 

Sollte der freihändige Erwerb der für die Erweiterung des Parkplatzes erforderlichen Flächen nicht möglich sein, behält die Stadt Wyk sich vor, die gemäß Baugesetzbuch gegebenen städtebaulichen Sicherungsinstrumente (z.B. Vorkaufsrecht) im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens in Anspruch zu nehmen, um die stringente Umsetzung des Parkplatzes als städtebauliches Entwicklungsziel in den nächsten 10-20 Jahren zu ermöglichen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Gemäß Erlass des Innenministeriums vom 06.11.2008 ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk genehmigt worden. Ausgenommen hiervon wurden jedoch zwei Teilflächen. Diese sind:

  1. der Änderungsbereich Nr. 32, Sonderbaufläche „Strandbewirtschaftung“ in der Nähe des Fehrstiegs sowie
  2. die Teilfläche der geplanten Erweiterung des Parkplatzes am Heymannsweg, welche sich im Besitz eines Gewerbebetriebes an der Boldixumer Straße 8 befindet.

 

1. Die erste Teilfläche wurde unter anderem aufgrund Ihrer Lage im Naturschutzgebiet von der Genehmigung ausgenommnen.

In Absprache mit dem Innenministerium kann die Genehmigung der ersten Teilfläche nachträglich erst dann erfolgen, wenn die untere Naturschutzbehörde (UNB) unter anderem eine Befreiung gem. §64 Landesnaturschutzgesetz aufgrund der Lage dieser Teilfläche im Naturschutzgebiet erteilt hat. Diese Befreiung wurde im Rahmen einer Vorabstimmung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 durch die UNB bereits fernmündlich in Aussicht gestellt und wird voraussichtlich im laufenden Bebauungsplanverfahren erteilt werden.

 

2. Die zweite Teilfläche wurde von der Genehmigung ausgenommen, da nach Einschätzung des Innenministeriums eine  Realisierung der Parkplatzerweiterung in absehbarer Zeit aufgrund der heutigen Grundbesitzverhältnisse nicht möglich sei.

In Bezug auf die zweite Teilfläche wird eine nachträgliche Genehmigung durch das Innenministerium in Aussicht gestellt, wenn durch die Stadt Wyk deutlich gemacht wird, dass diese stringente Umsetzung des städtebaulichen Ziels – die Erweiterung des Heymannsparkplatzes – in den nächsten 10 bis 20 Jahren tatsächlich beabsichtigt ist und, falls notwendig, mit Hilfe städtebaulicher Sicherungsinstrumente umgesetzt werden soll. Hierzu ist ein entspechender Beschluss erforderlich: