Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Norddorf für das Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage. -Aufstellungsbeschluss-
Vorlage
Nord/000008
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Norddorf für das Gewerbegebiet südöstlich der Ortslage soll wie folgt geändert werden:

 

Gemäß § 1 Absatz 6 Baunutzungsverordnung sind ausnahmsweise zulässig: Max. 1 Wohnung für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter pro Betriebsgebäude und  Grundstück, soweit eine Geschossfläche  von

120 qm oder ein Anteil von 30 % an der Grundfläche des Betriebsgebäudes nicht überschritten wird. Die Wohnung muss in das Betriebsgebäude integriert sein.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung als Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1  BauGB soll in einer öffentlichen Informationsveranstaltung erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

        

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Gemeindevertretung hat den Grundsatzbeschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 6 zu ändern. Es sollen künftig 1 Wohnung pro Betriebsgebäude und Grundstück zugelassen werden. Eine Nutzungsbeschränkung soll allerdings ausschließen, dass die Wohnungen betriebsunabhängig auf Dauer oder an Feriengäste vermietet werden.