Betreff
Beratung und Beschlussempfehlung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2009 der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000021
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

Nach Beratung über den Haushaltsplan beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Alkersum die folgende Haushaltssatzung 2009:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Alkersum

für das Haushaltsjahr 2009

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 28. Januar 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 415.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   511.800,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  96.700,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             402.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             464.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                        0,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               59.000,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    300 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     330 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

25938 Alkersum, den 28. Januar 2009.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Karl-Heinz Juhl

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2009 wird der erste Haushaltsplan der Gemeinde Alkersum nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes vorgelegt.

 

Kern der neuen Hauhaltssystematik ist eine Betrachtungsweise, die künftig nicht mehr nur den Geldfluss, sondern den Recourceneinsatz / -verbrauch darstellt. (Aufwendungen durch Abschreibungen, Erträge durch Auflösung von Zuschüssen / Zuwendungen und / oder Beiträgen).

 

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen auf.

2009 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 96.700 EUR. Ohne die Abschreibungen erreicht der Ergebnishaushalt ein Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 53.700 EUR Fehlbedarf, mithin können dem Finanzhaushalt keine Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 59.000 EUR Finanzbedarf. Saldiert mit dem Fehlbedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt der Endbetrag des Bedarfes an liquiden Mitteln zum Jahresschluss 121.300 EUR. (Entspricht der früheren Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage).

 

 

Im vorliegenden Haushalt ist der Finanzmittelbestand der Gemeinde (Gemindeanteil an den Girokonten der Amtskasse lt. Tagesabschluss zuzüglich der außerhalb der Haushaltswirtschaft befindlichen Barmittel  –Kamerale Rücklage-) noch nicht vorgetragen. Dies kann erst mit dem Jahresrechnungsabschluss des Jahres 2008 erfolgen. Mit Ende des Jahres 2007 betrug der Bestand der allgemeinen Rücklage der Gemeinde  128.189 EUR. Zwar geht der Planbedarf 2008 von einer Entnahme i.H.v. 32.400 EUR aus, der Ansatz wird jedoch voraussichtlich nicht erforderlich werden, da Mehreinnahmen aus Gewerbe-Grundstücksverkäufen eine Entnahme aller Voraussicht nach nicht erforderlich machen, sodass ein Mindestbestand in Höhe von rd. 128.000 EUR zum Jahresbeginn 2009 verfügbar sein wird.