Betreff
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000026
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände „Knorrbremse“) wird der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Festlegung der Nutzung als Kur- und Seminargebäude

2.2.  Dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlaspekts

2.3.  Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche auf 330m²

2.4.  Sicherung der Wald- und Grünflächen

2.5.  Regelung der Erschließung

2.6.  Regelung des Ausgleichserfordernisses

 

3.    Gemäß städtebaulichem Vertrag vom 11.2.2009 werden die Planungsunterlagen vom Vorhabenträger erstellt. Die verwaltungstechnische Betreuung führt das Amt Föhr-Amrum durch.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände „Knorrbremse“) einzuleiten.

 

Der vorangegangene Aufstellungsbeschluss vom 7.9.2004 wird hiermit aufgegriffen und soll gemäß der seit 2004 erzielten Abstimmungsergebnisse (u.a. Erlass des Innenministeriums vom 26.8.2005 sowie Behördengespräch am 19.11.2007 im Innenministerium) angepasst und bekräftigt werden.