Betreff
Konzept für Notunterkünfte auf der Insel Föhr
Vorlage
Amt/000084
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Als Konzept zur langfristigen Regelung der Notunterkünfte auf der Insel Föhr wird die folgende Vorgehensweise beschlossen:

 

 

Standort 1 in Wyk auf Föhr

 

  1. Am Ziegeleiweg in Wyk befinden sich sechs Container, die jeweils für mehr als eine Person gedacht sind.

  2. Vier der oben genannten sechs Container sind abgängig und müssen in Kürze durch eine andere Lösung ersetzt werden. Es ist geplant, ein einfaches Gebäude (keine Container), in dem sich Einzelzimmer befinden sowie eine gemeinsame Küchengelegenheit und eine zentrale Sanitäreinheit.

  3. Das auf dem Gelände befindliche Holzhaus ist seiner Zeit errichtet worden zur Unterbringung von Aussiedlerfamilien und beinhaltet zwei Wohnbereiche. Diese Form der Unterbringung wird dahingehend geändert, dass vorrangig eine Unterbringung für Einzelpersonen vorgesehen wird. Für diesen Nutzungszweck wird eine gemeinsame Küchen- und Sanitäreinheit geschaffen.

Standort 2 in Alkersum

 

  1. Das Gebäude in Alkersum wird planungsrechtlich im Bestand gesichert und so ausgestaltet dass es auch für die Unterbringung von Familien geeignet ist.

  2. Der Standort in Alkersum wird dem Bedarf entsprechend erweitert um einen Anbau für weitere Notunterkunftsplätze für Einzelpersonen.

 

Standort 3

  1. Falls aus baurechtlichen Gründen der Standort 1 langfristig nicht umsetzbar sein sollte, wird ein weiterer Standort in einer der Gemeinden der Insel Föhr vorgesehen werden.

  2. Die in den Ziffern 1 bis 6 genannten Punkte sind dem Kreisbauamt vorzutragen und zur Prüfung vorzulegen und von dort mit der Landesplanungsbehörde abzustimmen.

  3. Danach ist das entsprechende Bau- und Planungsrecht für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in den jeweiligen Gemeinden zu schaffen.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Zur Zeit gibt es im Amtsbereich der Insel Föhr an drei Standorten Notunterkünfte für obdachlose Menschen:

1.    im Gewerbegebiet der Stadt Wyk auf Föhr, sechs Container und ein Holzhaus;

2.    in der Gemeinde Alkersum ein für diesen Zweck zu 5 Einheiten umgebautes Wohnhaus im Außenbereich;

3.    in der Gemeinde Wrixum 2 Container im Außenbereich in der Nähe der Straßenmeisterei.

 

Allen Situationen gemeinsam sind die zeitlich befristeten Baugenehmigungen. Nach der Bildung des Amtes Föhr-Amrum ist die Zuständigkeit für die Notunterkünfte von den Gemeinden auf das Amt übergegangen, wobei jedoch die planungsrechtliche Entscheidungshoheit über etwaige Standorte bei den Gemeinden verblieben ist.

Es ist zur Zeit nicht abschließend geklärt, ob der Standort im Gewerbegebiet der Stadt Wyk langfristig planungsrechtlich gesichert und damit erhalten werden kann. Nach Auskunft des Ordnungsamtes des Amtes werden die zur Zeit am Standort Wyk bestehenden ca. 20 Plätze auf der Insel weiterhin benötigt.  Durch eine gesetzliche Neuregelung wird befürchtet, dass in absehbarer Zeit junge Menschen über 25 Jahre als weitere obdachlose Menschen sich melden werden, wenn sie ihre Miete nicht bezahlen, zugleich aber auch nicht mehr in das Elternhaus zurückkehren können.

Somit gibt es weiterhin einen Bedarf für solche „Schlichtwohnungen“. Dieser Wohnraum sollte zugleich so ausgestaltet sein, dass es nicht attraktiv ist, auf Dauer darin zu wohnen.

Die bisherigen Bemühungen des Amtes um neue Lösungen durch Erwerb eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind ergebnislos verlaufen. 

Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt sind Ende 2008 die bisherigen befristeten Baugenehmigungen noch einmal um 3 Jahre verlängert worden, um Zeit zur Entwicklung einer langfristigen Lösung zu gewinnen. Die zukünftige Lösung könnte so aussehen, dass an zwei oder drei Standorten Wohnmöglichkeiten für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Einer davon sollte das bisherige Gebäude in der Gemeinde Alkersum sein, welches eigens für diese Zwecke vom früheren Amt Föhr-Land erworben und umgebaut worden ist. Dabei wäre eine Erweiterungsmöglichkeit sinnvoll.

Ein weiterer Standort wäre noch zu finden, wenn der Standort in Wyk nicht erhalten werden kann.

Die rechtliche Begründung eines langfristigen Standortes sowohl in der Gemeinde Alkersum als auch in der Stadt Wyk erfordert die Schaffung entsprechenden Planungsrechtes. Dies setzt die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde, des Kreises Nordfriesland und der Landesplanungsbehörde voraus. Hinzu kommt, dass der entsprechende zeitliche Vorlauf zu bedenken ist, 1 bis 2 Jahre für die Schaffung des Planungsrechtes, 1 Jahr für eine bauliche Umsetzung.