Betreff
Übertragung der Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz auf das Amt Föhr-Amrum
Vorlage
Süd/000012
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Süderende überträgt gemäß § 5 Absatz 1 der Amtsordnung die Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz auf das Amt Föhr-Amrum.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz werden von den Gemeinden gemäß § 27 Abs. 2 dieser Rechtsvorschrift als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen. Die Zuständigkeit liegt somit bei der Gemeinde und nicht beim Amt. Dieses stellt einen Unterschied zu der vormaligen Regelung in der Landesverordnung über das Leichenwesen dar, wonach es sich um eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelte und damit bereits automatisch die Zuständigkeit des Amtes begründet war.

 

Um die Zuständigkeit des Amtes zu begründen, bedarf es eines Übertragungsbeschlusses durch die Gemeindevertretung auf das Amt. Die Übertragung beruht auf § 5 Absatz 1 der Amtsordnung, wonach Gemeinden gemeinsam Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt übertragen können.