Betreff
Befahrensregelung Fußgängerzone für Radfahrer
Vorlage
Stadt/001751
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Variante 1:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, grundsätzlich das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern außerhalb der Ladezeit zu untersagen.

 

Variante 2:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, eine saisonale Regelung für Radfahrer einzuführen (Sommer- Winterregelung).

 

Variante 3:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, die Fußgängerzone in den Zeiten von Juni bis August (10:00 Uhr bis 20:00 Uhr), in den Zeiten von März bis Mai und September bis Oktober (jeweils von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr) für Radfahrer zu sperren. Die übrige Zeit des Jahres ist für den Radfahrverkehr freizugeben.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen hat sich bereits in der Sitzung vom 11.03.2009 mit der Problematik der Befahrensregelung der Fußgängerzone befasst. Verschiedene Lösungsansätze wurden im Rahmen der Meinungsbildung erarbeitet.

 

Zwischenzeitlich hat die KG-Fraktion in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom 19.03.2009 mittels eines Eilantrages einen Beschluss in dieser Angelegenheit erwirkt.

 

Dieser Beschluss lautet wie folgt:

 

-          Radfahrer werden in den regulären Lieferverkehr einbezogen.

-          Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern spätabends und in der Zeit von November bis Februar (ausgenommen Sylvestermeile) rechtlich zulässig ist.

-          Für den Autoverkehr gilt eine Ladezeit bis 11:00 Uhr, auch am Sandwall.

-          Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und anliegende Gewerbetreibende sind möglich.

-          Einfahrt für anreisende Gäste 1 Stunde nach Anreise/vor Abreise.

-          Totale Sperrung durch Pfosten nur am Sandwall zwischen Mittelstraße und Feldstraße ab 11:00 Uhr

 

Der Beschluss der Stadtvertretung stimmt in wesentlichen Teilen mit der gebildeten Meinung aus der letzten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen überein.

 

Eine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass eine teilweise Freigabe der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr  möglich ist.

 

Der Seniorenbeirat hat sich mit Schreiben vom 28.04.2009 grundsätzlich gegen eine Lockerung der Befahrensregelung ausgesprochen.