Betreff
Widmung der Gemeindestraße "Boowen Taarep"
Vorlage
Borg/000013
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeinde Borgsum beschließt, die Straße „Boowen Taarep“ im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 6 als Ortsstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Im Zuge der Erschließung der Baugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Borgsum wurde die Straße „Boowen Taarep“, die dem Verkehr innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes dient, angelegt. Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme ist die Straße gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) von dem Träger der Straßenbaulast dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Straße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Borgsum.