Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Old/000019
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet Flurstück Nr. 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Grat Kanal) wird der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1.  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens,

2.2.  Regelung des Ausgleichserfordernisses.

 

3.    Der Gemeinde Oldsum sollen durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum keine Kosten entstehen. Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt, mit dem Planveranlasser (Inhaber des Lohnunternehmens) einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der die Kostenübernahme durch den Planveranlasser regelt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oldsum beabsichtigt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum für das Gebiet Flurstück Nr. 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Grat Kanal).

Wesentlicher Grund für die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum ist die Absicht, im Geltungsbereich die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens zu ermöglichen.