Beschluss:

 

a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gebiet des Spielplatzes und der angrenzenden öffentlichen Grünflächen östlich des Marschwegs und nördlich des Petalumawegs (Flur 5, Flurstücke 163 und 164) und die Begründung werden mit den zuvor genannten Änderungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Gebiet des Spielplatzes und der angrenzenden öffentlichen Grünflächen östlich des Marschwegs und nördlich des Petalumawegs (Flur 5, Flurstücke 163 und 164) und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

a)    Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 enthält Festsetzungen, durch welche die Planungsziele, d.h. die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung in Form von vier neuen Bauplätzen, umgesetzt werden können.

 

Da das Verfahren in Abstimmung mit dem Kreis Nordfriesland im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB durchgeführt wird, entfällt das Ausgleichserfordernis für die durch die Planänderung vorbereiteten Eingriffe.

 

Der Eingriff in den Waldbestand (Umwandlung von Wald nach §9 Landeswaldgesetz) wird durch eine Ersatzaufforstung ausgeglichen und gemäß Schreiben vom 10.12.2009 der Forstbehörde Nord genehmigt.

 

Die Änderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung.

Im Laufe der Beratung wird das Baufenster des Flurstückes 82/33 wie folgt verändert:

  • parallel zum Marschweg mit 1 m Abstand zur Verkehrsfläche
  • nach Süden erweitert auf insgesamt 16 m mit 3 m Abstand zum Flurstück 82/7

Abstimmungsergebnis:           einstimmig