Die Bauausschussvorsitzende berichtet anhand der Vorlage und erläutert die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Von der Verwaltung wird weiterhin berichtet, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Bei der ursprünglichen Vorstellung des Projektes warb der Vorhabenträger mit barrierefreien Ferien- und Dauerwohnungen, sowie Personal- und Seniorenwohnungen. Laut dem aktuell vorgelegten Plan ist aber jede Art des Wohnens möglich, so dass das ursprüngliche Konzept nicht mehr erkennbar ist. Außerdem gibt es lediglich in der Begründung Angaben, welche Anzahl von Wohnungen welcher Wohnart zugeordnet ist.

 

Hierzu berichtet die Bauausschussvorsitzende, dass lediglich angegeben ist, dass von 76 geplanten Wohnungen 24 als Ferienwohnungen genutzt werden sollen, es wird nicht genannt wie viele Zweitwohnungen entstehen können.

 

Im Anschluss zu den Ausführungen werden verschiedene Fragen gestellt:

 

Ein Mitglied der KG-Fraktion weist auf die Stellungnahme der Gemeinde Wrixum hin. Hier wird gefragt, ob es sich bei den geplanten Dauerwohnungen auch um bezahlbaren Wohnraum handeln würde. Es gäbe hierzu keine Festsetzungen im B-Plan.

 

Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass eine solche Festsetzung im B-Plan nicht zulässig wäre.

 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion hebt hervor, dass bei der damaligen Präsentation großen Wert auf Betreutes- und Seniorenwohnen gelegt wurde. Dies müsse auch so umgesetzt werden. Diese Aussage wird auch von der SPD-Fraktion bekräftigt.

 

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion merkt hierzu an, dass dies Punkte sind, die in den Durchführungsvertrag gehören. Ein Entwurf dieses Vertrages müsse baldmöglichst vorliegen. Der Bürgermeister wirft dazu noch ein, dass der Durchführungsvertrag auch kontrollierbar sein müsse. Je bestimmter dieser formuliert wäre desto besser.

 

Ein Mitglied der KG-Fraktion stellt eine Frage zu dem Textteil unter Punkt II Durchführung: „(…) Die Begründung von Wohnungserbbaurecht- und Teilerbbaurecht nach § 30 des Wohnungseigentumsgesetzes ist gem. des Durchführungsvertrages zulässig. Die Unterteilung des Grundstück in kleinere Einheiten bzw. Parzellen, Flurstücke und Grundstücke ist gem. des Durchführungsvertrages zulässig.“

Näher wird hier gefragt, ob dies nicht den Planungszielen der Stadt widerspräche.

 

Hierauf erläutert ein Mitglied der Grünen-Fraktion, das der Punkt zum Erbbaurecht so in Ordnung wäre, da die Nutzung hier dauerhaft gesichert werden könne, wenn die Stadt den Inhalt mitbestimmen kann. Die Thematik der Parzellierung wäre allerdings neu und nicht erstrebenswert.

 

Eine weitere Frage wird seitens der SPD-Fraktion gestellt. Im Plan sehe es so aus, als würde ein Teil der Straße mit überplant, diese Straße gehöre allerdings der Stadt Wyk. Hierauf wird erwidert, dass die Straße als Erschließungsmöglichkeit mit in den Plan aufgenommen werden musste, da sonst kein qualifizierter B-Plan erstellt werden könne.

 

Zuletzt wird noch gefragt, ob wirklich gewollt ist, dass 1 ha der Fläche überbaut wird. Darauf wird entgegnet, dass dies derzeit schon der Fall sei.

 

Abschließend berichtet die Bauausschussvorsitzende noch, dass in der neuen Planung Balkone vorhanden sind. Dies ist für alle nachvollziehbar. Der nächste Schritt wäre nun, den Durchführungsvertrag zu überarbeiten.