Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet Flurstück 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Kanal) a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Old/000018/1
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Oldsum für das Gebiet Flurstück 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Kanal) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 03.06.2009 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Oldsum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Planungsanzeige gemäß § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wurde mit Schreiben vom 11.08.2009 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 03.06.2009 statt.

Im Rahmen der o.g. Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans behandelt wurden.