Betreff
Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Oldsum a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Old/000018
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet Flurstück Nr. 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Grat Kanal) wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1.  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens,

2.2.  Begrenzung der überbaubaren Grundfläche auf das notwendige Mindestmaß,

2.3.  Regelung des Ausgleichserfordernisses.

 

3.    Der Gemeinde Oldsum sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt, mit dem Planveranlasser (Inhaber des Lohnunternehmens) einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, der die Kostenübernahme durch den Planveranlasser regelt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Oldsum beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet Flurstück Nr. 84 und 79 (teilweise), Flur 12, Gemarkung Oldsum (östlich Haus 250, zwischen Dikwaremswai und Grat Kanal).

Wesentlicher Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Absicht, im Geltungsbereich die Ansiedlung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens zu ermöglichen.