Betreff
Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: a) Behandlung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der 2. öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001778/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im Verlauf der 2. öffentlichen Auslegung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des § 13 a BauGB handelt, wird der Flächennutzungsplan entsprechend den Inhalten dieses neuen Bebauungsplanes berichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Zu b) Satzungsbeschluss

2.      Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung be-schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.      Die Begründung dazu wird gebilligt.

4.      Der Beschluss den Bebauungsplan Nr. 32 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist die Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die Berichtung des Flächennutzungsplanes während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

zu a) Behandlung der eingegangene Anregungen und Bedenken

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 hat ein zweites Mal öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen sind Stellungnahmen vorgetragen worden, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass noch kleinere Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie z. B.  der Feuerwehr als auch von Privatpersonen sachgerecht zu berücksichtigen. Andere Gesichtspunkte waren nicht zu berücksichtigen vor dem Hintergrund  entgegenstehender Belange. Diese Abwägung ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

 

 

zu b) Satzungsbeschluss

 

Durch die Behandlung der Abwägung und die teilweise Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich, welche zur

Klarstellung der Planaussagen dienen, die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Daher kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.