Beschlussempfehlung:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1.
Die im
Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie im
Verlauf der 2. öffentlichen Auslegung eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
(siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise
berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des § 13 a
BauGB handelt, wird der Flächennutzungsplan entsprechend den Inhalten dieses
neuen Bebauungsplanes berichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
2.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie
nach § 84 der Landesbauordnung be-schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk
auf Föhr den Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für
das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L 214), städtischem
Grünstreifen und dem Gelände des Fernsehturmes/Antennenträgers, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.
Die Begründung dazu wird gebilligt.
4.
Der Beschluss den Bebauungsplan Nr. 32 durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist die Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung sowie die Berichtung des Flächennutzungsplanes während der
Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den
Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachdarstellung mit Begründung:
zu a) Behandlung der eingegangene Anregungen und Bedenken
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 hat ein zweites Mal öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen sind Stellungnahmen vorgetragen worden, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass noch kleinere Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie z. B. der Feuerwehr als auch von Privatpersonen sachgerecht zu berücksichtigen. Andere Gesichtspunkte waren nicht zu berücksichtigen vor dem Hintergrund entgegenstehender Belange. Diese Abwägung ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.
zu b) Satzungsbeschluss
Durch die Behandlung der Abwägung und die teilweise Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich, welche zur
Klarstellung der Planaussagen dienen, die Grundzüge der Planung jedoch nicht berühren. Daher kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.