Beschlussempfehlung:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1.
Die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben
und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die
Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme
abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt
Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen Nieblumstieg (L
214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des
Fernsehturmes/Antennenträgers sowie die Begründung werden unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung geändert.
3.
Der geänderte Entwurf für den Bebauungsplanes
Nr. 32 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet westlich der Strandstraße zwischen
Nieblumstieg (L 214), städtischem Grünstreifen und dem Gelände des
Fernsehturmes/Antennenträgers sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu
werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
zu a) Behandlung der eingegangene Anreuungen und Bedenken
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 hat öffentlich ausgelegen, Die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen sind Stellungnahmen vorgetragen worden, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass noch verschiedene Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange sowohl von Trägern öffentlicher Belange wie z. B. der Forstbehörde als auch von Privatpersonen sachgerecht zu berücksichtigen. Andere Gesichtspunkte waren nicht zu berücksichtigen vor dem Hintergrund entgegenstehender Belange. Diese Abwägung ist in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.
zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planenturf erforderlich, welche die Grundzüge der Planung berühren. Dies betrifft u. a. die Ausgestaltung des Maßes der baulichen Nutzung, den Verlauf von Baugrenzen sowie von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten. Ebenso werden die Ausführungen des Schallschutzgutachtens Gegenstand der Begründung.
Durch diese Änderungen sind ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich und nachfolgend eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine 2. öffentliche Auslegung.