Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben
und Stellungnahmen
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Entwurfs
und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf zum Bebauungsplanes Nr.
15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer
Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der
Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände
"Waalem", ehemals "Knorrbremse") sowie die Begründung
werden gemäß vorliegendem Abwägungsvorschlag geändert.
- Der geänderte Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des
Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des
Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis
zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse")
sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils
vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung:
zu a) Behandlung
der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum hat öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Von den Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere der Forstbehörde Nord, sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
zu b) erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Festsetzung der mit der Forstbehörde Nord abgestimmten Grünflächen.
Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf überarbeitet. Dieser Planentwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.