Betreff
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse") a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Nieb/000026/3
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Aufgrund der §§ 10 und 12 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals "Knorrbremse"), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum hat am 02.11.2010 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 mit Begründung beschlossen und erneut zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 05.11.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 12.11.2010 bis zum 13.12.2010 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.