Beschlussempfehlung:
Zu
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
- Die von verschiedenen Behörden und den Inselgemeinden eingegangenen Stellungnahmen sowie die von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Planverfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Anmerkungen gemäß Anlage zur Vorlage werden wie ebenfalls in der Anlage dargestellt im Rahmen der Abwägung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
Zu
b) Beschluss über Änderungen am
Vorentwurf im Hinblick auf den Entwurf
2. Die sich aus der Auswertung der Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken und der oben beschriebenen Abwägungen ergebenden
Änderungen und Ergänzungen am Vorentwurf zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden gemäß Anlage zur Vorlage gebilligt.
- Diese Änderungen und Ergänzungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten zu einer entsprechenden Entwurffassung von Planzeichnung, Text und Begründung für den noch zu fassenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.
Sachdarstellung mit Begründung:
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 28.09.2010 ist ein Vorentwurf für die geplante 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Grundzügen gebilligt worden. Zugleich ist die Amtsverwaltung beauftragt worden auf der Grundlage dieser Unterlagen die vorgezogene Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, die „frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung“ nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine inselweite Abstimmung mit allen Inselge-meinden von Föhr in die Wege zu leiten.
Zu a) Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Zwischenzeitlich sind die oben genannten Verfahrensschritte durchgeführt worden. Auch eine Planungsanzeige an die Landesplanungsbehörde ist erfolgt.
Es sind von verschiedenen Behörden Stellungnahmen eingegangen. Ebenso haben sich die anderen Inselgemeinden geäußert. Von Bürgerinnen und Bürgern sind im Rahmen der öffentlichen Anhörung Anmerkungen zum Planverfahren gemacht worden. Alle diese Punkte sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Ebenso ist in der Anlage dargestellt, welche der genannten Gesichtspunkte im Rahmen der Abwägung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt werden.
Zu b) Beschluss über Änderungen am Vorentwurf im Hinblick auf den
Entwurf
Aus
der Auswertung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken und der oben
beschriebenen Abwägungen ergeben sich Änderungen und Ergänzungen am Vorentwurf
gemäß Anlage zur Vorlage.
Diese Änderungen und Ergänzungen werden in die Planunterlagen eingearbeitet zu einer entsprechenden Entwurffassung für den noch zu fassenden Entwurfs- und Auslegungs-beschluss. Danach wird eine weitere Behördenbeteiligung (nach § 4 Abs. 2 BauGB) sowie eine öffentliche Auslegung (nach § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen sein.